Hilfe für Pflegebedürftige: Private Nachbarschaftshilfe ab Januar 2026 abrechenbar
Seit Januar 2026 ist es in Brandenburg deutlich einfacher, pflegebedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen: Private Nachbarschaftshilfe kann künftig über die Pflegekasse abgerechnet und über den Entlastungsbetrag finanziert werden. Damit stärkt das Land Brandenburg die häusliche Pflege und sorgt für mehr Flexibilität – besonders dort, wo professionelle Angebote knapp sind.
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