Verkaufsoffene Sonntage in Berlin
Wer in der Woche arbeitet, erledigt samstags den Wocheneinkauf, die Gartenarbeit oder die Wäsche. Und am Sonntag, wenn endlich Zeit zum Shoppen wäre, hat kein Geschäft geöffnet. Nun braucht man ja ohnehin nicht jede Woche neue Kleidung, darum bieten sich die verkaufsoffenen Sonntag in Berlin dafür an. Für die zweite Jahreshälfte wurden die Termine auf den 12. August, den 9. September, den 9. Dezember und den 23. Dezember gelegt. Dann sind viele große und kleinere Läden zwischen 13 und 20 Uhr geöffnet.
Allerdings sollte an diesem Tag mehr Zeit eingeplant werden, denn Shoppingtouristen sind dann nicht die einzigen in der Stadt. Am 12. August findet gleichzeitig die Leichtathletik-Europameisterschaft in Berlin statt, am 2. September die Internationale Funkausstellung und das Internationale Stadionfest und am 9. und 23. Dezember stürzen sich viele Menschen ins Getümmel der zahlreichen Weihnachtsmärkte in der Stadt. Außerdem findet am Tag vor Heiligabend auch noch das Louis Lewandowski-Festival, auch bekannt als World Festvial of Synagogal Music, statt. Bei der Auswahl der Termine wurde vor allem berücksichtigt, welche Publikumswirksamkeit und welche Bedeutung für Berlin die geplanten Veranstaltungen haben.
Für Ladenbesitzer gilt: Mit der Sonderregelung ist keine Pflicht zur Öffnung der Verkaufsstellen verbunden. Sie gibt dem Einzelhandel lediglich die Möglichkeit dazu, die tarifvertraglichen und gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen bleiben ebenso wie die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Mutterschutzgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes unberührt. Aber: Es wird darauf hingewiesen, dass Verkaufsstellen nach § 6 Absatz 3 des Berliner Ladenöffnungsgesetzes nicht an zwei aufeinanderfolgenden und nur an insgesamt zwei Sonntagen pro Monat öffnen dürfen. Verkaufsstellen, die von den Möglichkeiten dieser Sonderöffnung Gebrauch machen, dürfen nicht an den davor oder danach liegenden Sonntagen auf Grund besonderer Ereignisse nach § 6 Absatz 2 des Berliner Ladenöffnungsgesetzes öffnen. Die Genehmigung gilt auch für das Anbieten von Waren außerhalb von festen Verkaufsstellen.
Text: Redaktion TSB/ Foto: Pixabay