Verkehr

Thomas Cook pleite: Was Betroffene tun können

Nach der Pleite von Thomas Cook sitzen weltweit 140.000 deutsche Urlauber irgendwo fest: am Flughafen oder am Urlaubsort.

Auf der Homepage des britischen Konzerns steht die bittere Wahrheit für alle Betroffenen. Die Rekapitalisierung sei gescheitert, die Durchführung von Reisen mit Abreisedatum 23. und 24. September kann nicht gewährleistet werden. Jeglicher Verkauf von Reisen ist gestoppt. Derzeit lote das Unternehmen „letzte Optionen“ aus. Sollten diese scheitern, werde für die Thomas Cook GmbH, Thomas Cook Touristik GmbH, Bucher Reisen, Öger Tours GmbH und möglicherweise auch für weitere Gesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt.

Flüge der Fluggesellschaft Condor finden nach wie vor planmäßig statt, wie eine Sprecherin des Konzerns der Deutschen Presse-Agentur sagte. Der Haken daran: Die Thomas-Cook-Tochtergesellschaft Condor darf Urlauber nur zurückfliegen. Somit ist der Urlaubstraum für viele Tausende Deutsche geplatzt.

Nicht von der Insolvenz betroffen sind folgende Veranstalter:

  • Dertouristik Gruppe (Dertour/Meiers/ITS/JAHN)
  • FTI-Gruppe (5vor Flug/BigXTRA/FTI)
  • Schauinsland Reisen
  • TUI-Gruppe
  • LMX Reisen
  • VTOURS
  • AMEROPA
  • Alltours (inkl. Byebye)
  • ETI Reisen
  • LTUR
  • TROPO
  • OLIMAR
  • HLX

Was deutsche Urlauber erwartet

In Deutschland ist jede gebuchte Pauschalreise durch einen Reisesicherungsschein abgesichert, um Touristen vor Insolvenzen zu schützen. Im aktuellen Fall haben gestrandete Urlauber Anspruch darauf vor Ort im Hotel bleiben zu können, bis die Rückreise organisiert ist.

Anders sieht es bei Individualreisen aus. Wer auf eigene Faust nur einen Flug oder ein Hotel gebucht hat, muss sich selbst um die Rückreise kümmern und hat keinen Anspruch auf Entschädigung.

Was tun bei einer nicht angetretenen Reise?

Wer bei Thomas Cook oder einer anderen von der Pleite betroffenen Gesellschaft eine noch nicht angetretene Reise gebucht hat, sollte schnellstmöglich Kontakt mit seinem Reisebüro oder mit dem jeweiligen Veranstalter aufnehmen. Wenn die Reise ausfällt, bekommen Urlauber ihr Geld zurück, sofern die auf 110 Millionen Euro begrenzte Insolvenzversicherung ausreichend ist. Bei einem Konkursverfahren müssen die Ansprüche direkt an den Insolvenzverwalter gestellt werden. Wie erfolgreich das sein wird, hängt von der Insolvenzmasse des Unternehmens ab. Zumeist werden zuerst große Gläubiger aus der Insolvenzmasse befriedigt, erst dann die vielen betroffenen Urlauber.

Bild von Hans Braxmeier auf Pixabay