BildungBrandenburg

Kita-Notfallbetreuung ausgeweitet

Region. Zur Umsetzung des Beschlusses von Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 15. April 2020 hat das Brandenburger Kabinett zu Wochenbeginn Änderungen der Brandenburger Eindämmungsverordnung beschlossen. In den allgemeinen Weisungen des Gesundheitsministeriums sind für Kindergärten und Schulhorte schrittweise Öffnungen enthalten.

Bildungs- und Jugendministerin Britta Ernst (SPD): „Eine Lockerung der bisher zwingend notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie können nur äußerst verantwortungsvoll, mit zeitlichem Vorlauf und schrittweise erfolgen. Gleichzeitig wollen wir die Kita-Notfallbetreuung ausweiten.“

Die Kitas bleiben weiter geschlossen. Allerdings wird die Notfallbetreuung ab 27. April ausgeweitet. Es bleibt beim Vorrang der häuslichen Betreuung. Grundvoraussetzung für eine Notfallbetreuung bleibt, dass die Sorgeberechtigten eine Betreuung nicht organisieren können.

Die sogenannte Ein-Eltern-Regelung, nach der es für den Anspruch auf Notfallbetreuung des Kindes ausreicht, wenn ein Elternteil in einer definierten Berufsgruppe arbeitet, wird für berufstätige Eltern in kritischen Infrastrukturen ausgeweitet. Der Notfall-Betreuungsanspruch besteht zudem – unabhängig von einer Tätigkeit in kritischen Infrastrukturen – für Alleinerziehende, wenn eine häusliche oder private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Diejenigen, deren Kinder bereits in der Notfallbetreuung sind, müssen keinen neuen Antrag stellen.

Die Gruppengröße soll für Kinder im Krippenalter und in der Kindertagespflege (0 bis 3 Jahre) dabei wie bisher bei höchstens 5 Kindern liegen. Die Gruppengröße für Kindergärten und Horte (ab 3 bis 12 Jahre) können – abhängig von den regionalen Gegebenheiten – davon abweichen. Der Hort wird – neben der Notfallbetreuung – für die Schulkinder angeboten, denen pädagogische Angebote an den Schulen gemacht werden. PM

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