Teltow und Kleinmachnow öffnen Rathäuser schrittweise
Die Rathäuser in Teltow und Kleinmachnow werden schrittweise wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Am Montagmorgen (4. Mai 2020) starteten in Teltow der Bürgerservice und das Einwohnermeldeamt; ab 11. Mai sollen dann die anderen Fachbereiche folgen. Im Kleinmachnower Rathaus können ab Donnerstag (7. Mai) Termine für Angelegenheiten wahrgenommen werden, die sich nicht online erledigen lassen.
Die Öffnungen erfolgen in enger Absprache zwischen den Bürgermeistern Thomas Schmidt (Teltow), Michael Grubert (Kleinmachnow) und Bernd Albers (Stahnsdorf), die sich in der vergangenen Woche auf einen gemeinsamen Fahrplan für die Region geeinigt haben. Das gemeinsame Vorgehen schließt individuelle Lösungen für die Rathäuser, je nach den einzelnen personellen und räumlichen Voraussetzungen, nicht aus.
Auch mit den übrigen Bürgermeistern des Landkreises Potsdam-Mittelmark gibt es eine grundsätzliche Einigung darüber, dass die Rathäuser ab dem 11. Mai für die Bürger wieder alle Leistungen anbieten sollen. Allerdings bedeutet dies keine generelle Öffnung der Häuser, vielmehr bleibt eine vorherige Terminvergabe Voraussetzung für das Betreten der jeweiligen Verwaltungssitze.
„Um unseren Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu leisten, mussten wir den Service der Verwaltung in den vergangenen Wochen drastisch einschränken“, so Teltows Bürgermeister Thomas Schmidt. So seien Besucher nur in dringenden Angelegenheiten und nur nach telefonischer Terminvergabe im Rathaus empfangen worden. Nach sechs Wochen sei es nun an der Zeit, den Rückstau an Vorgängen und Bürgeranliegen insbesondere im Einwohnermeldeamt abzubauen, so Schmidt weiter. „Dabei ist es wichtig, dass wir die gebotenen Hygieneregeln strikt einhalten.“
Konkret ist es in Teltow nun wieder möglich, alle Leistungen des Einwohnermeldeamtes in Anspruch zu nehmen. Die Bürgerinnen und Bürger benötigen dafür allerdings einen Termin und werden individuell an der Rathaustür von einem Mitarbeiter der Verwaltung abgeholt. Der freie Zutritt zum Rathaus ist weiterhin nicht möglich – der Zugang erfolgt nur über den Haupteingang am Marktplatz. Dort wird auch über die Zutrittsregeln informiert. Bildet sich eine Schlange, müssen die Wartenden unbedingt den Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Meter zueinander einhalten. Besucher mit Handicap werden nach vorheriger Absprache auch am Fahrstuhl in der Neuen Straße abgeholt. Das Rathaus betreten darf nur die Person, die zur Vorgangsbearbeitung notwendig ist – eine Begleitung ist also nicht möglich. In Kleinmachnow wird der Zugang unterdessen von Mitarbeitern eines Sicherheitsdienstes geregelt.
Um einen Termin zu erhalten, sollten Bürgerinnen und Bürger vorzugsweise die Online-Terminvergabe nutzen. Teltowerinnen und Teltower können den Kalender auf der städtischen Webseite www.teltow.de und dort unter „Bürgerservice“ aufrufen. Alternativ bleibt es auch möglich, einen Termin telefonisch zu vereinbaren. Dafür stehen weiterhin die Hotlines 03328-4781-0 bzw. -291 zur Verfügung. Per E-Mail ist die Teltower Verwaltung zentral unter stadt-teltow@teltow.de zu erreichen.
Auch die Kleinmachnower Verwaltung ist weiterhin online unter www.kleinmachnow.de erreichbar; unter „Verwaltung A-Z“ lassen sich die Kontaktinformationen der zuständigen Mitarbeiter zwecks Terminvergabe abrufen. Zentral ist das Rathaus per E-Mail unter info@kleinmachnow.de oder telefonisch unter 033203 877 1301-1304 zu erreichen.
Für die Besucher der Rathäuser gilt ab sofort eine Maskenpflicht: Mund und Nase müssen in geeigneter Weise bedeckt sein – im Kleinmachnower Rathaus sind Schals oder Tücher ausdrücklich nicht zulässig. Die Maskenpflicht gilt bei Kundenkontakt auch für die jeweiligen Rathausmitarbeiter.
Wichtig ist, dass der Antragsteller alle erforderlichen Unterlagen mitbringt, ansonsten verfällt der Termin. Welche Papiere notwendig sind, ist unter anderem auf der städtischen Webseite unter „Bürgerservice – Dienstleistungen“ aufgeführt. Biometrische Lichtbilder müssen selbst mitgebracht werden, weil der Fotoautomat im Rathaus aus hygienischen Gründen leider nicht zur Verfügung stehen wird.
Nach den Lockerungen im Bürgerservice/Einwohnermeldeamt werden alle anderen Fachbereiche der Teltower Stadtverwaltung dann ab dem 11. Mai wieder den direkten Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, die ein konkretes Anliegen haben oder persönliche Vorsprache wünschen. Auch hier wird der Besuch aber weiterhin nur nach vorheriger Terminvergabe möglich sein.
„Wir werden je nach den aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie unser Konzept zur schrittweisen Öffnung des Rathauses immer wieder anpassen“, so Bürgermeister Thomas Schmidt. „Die Verwaltung ist arbeitsfähig und setzt alles daran, unter den gegebenen Voraussetzungen die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu bearbeiten.“ Oberstes Ziel bleibe es aber, Ansteckungsgefahren für Rathausbesucher und Mitarbeiter der Stadtverwaltung weiterhin zu minimieren. PM
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