Politik

Justizminister Ludwig: „Kinderrechte gehören ins Grundgesetz.“

Nicht nur Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz gefordert, auch Brandenburgs Justizminister Stefan Ludwig (Die Linke) macht sich für das Kindeswohl stark.

Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung Ende März 2017 mit dem Gesetzesantrag zur Änderung des Grundgesetzes mit dem Ziel der Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz aus Nordrhein-Westfalen beschäftigt. Dazu erklärte Justizminister Stefan Ludwig im Plenum: „Im Herbst des vergangenen Jahres hat sich die Justizministerkonferenz auf Vorschlag Brandenburgs mit der Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz befasst. Die Konferenz hat sich mit einem einstimmigen Beschluss dazu bekannt, dass Kinderrechte in das Grundgesetz aufgenommen werden sollten, um die Rechtsstellung und das besondere Schutzbedürfnis von Kindern deutlich zum Ausdruck zu bringen.“

Zu den Befürchtungen, dass die vorgeschlagenen Grundrechtsaussagen das Elternrecht schwächen könnten und das staatliche Wächteramt gestärkt wird, erklärte er, „die Grundgesetzänderung soll die Stellung der Kinder in der Gesellschaft stärken und das allgemeine Bewusstsein für die Rechtsstellung von Kindern schärfen. Damit werden die Elternrechte nicht geschmälert.“ Der Gesetzesantrag aus Nordrhein-Westfalen zielt auf eine Grundgesetzänderung, um die besondere Bedeutung des Kindeswohls und der Interessen von Kindern in den Verfassungstext aufzunehmen. Damit soll den in den letzten Jahren vermehrt erhobenen Forderungen von Verbänden und anderen Organisationen Rechnung getragen werden.

Die Änderung besteht aus mehreren Aussagen:

  • Die staatliche Gemeinschaft soll die Rechte und das Wohl von Kindern achten, schützen und fördern sowie für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge tragen.
  • Bei allem staatlichen Handeln, dass Kinder betrifft, ist das Kindeswohl zu berücksichtigen.
  • Kinder haben bei allen staatlichen Entscheidungen Anspruch auf Gehör und auf Berücksichtigung ihrer Meinung entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife.

Bezüglich der weiteren Behandlung der Gesetzesvorlage führte Minister Ludwig aus: „Die Justizministerinnen und Justizminister haben eine Initiative der Jugend- und Familienministerkonferenz aufgegriffen, in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Bundes eine Empfehlung für die Fachministerkonferenzen noch in diesem Jahr zu erarbeiten. Die Vorbereitungen zur Einrichtung dieser Arbeitsgruppe sind eingeleitet.“ Ludwig weiter, „Ich halte es für höchst unsicher, ob der vorliegende Gesetzesantrag noch so rechtzeitig beraten und in den Bundestag eingebracht werden kann, dass er noch in der laufenden Legislaturperiode beschlossen werden kann. Auch aus diesem Grund sollten aus meiner Sicht die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeitsgruppe abgewartet werden. Sie werden – so oder so – die künftige Diskussion weiter fördern, damit die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz letztlich erfolgreich abgeschlossen werden kann.“

Text: PM; Foto: © Presseamt Staatskanzlei