Grundsteuer: Bundesfinanzministerium erwägt Fristverlängerung
Erst rund 18 Prozent der Brandenburger Hausbesitzer haben ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Nun bringt Bundesfinanzminister Christian Lindner eine Fristverlängerung ins Spiel. Das Echo ist überwiegend positiv.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) ist offen für eine Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Er werde den Bundesländern diesen Vorschlag unterbreiten, teilte er am Mittwoch mit. Betroffene, Steuerberater und Behörden hätten gleichzeitig „zu viele Sorgen und Belastungen“. Betroffen sind 1,8 Millionen Grundstückseigentümer in Brandenburg und mehr 800.000 in Berlin.
Der Berliner Senat reagiert indessen zurückhaltend. Laut Finanzsenator Daniel Wesener hätten die Finanzminister der Länder vereinbart, in der kommenden Woche die bisherigen Abgaben der Grundsteuererklärungen zu bewerten und über die nächsten Schritte zu beraten. „ Daran sollten wir auch festhalten“, bekräftigte Wesener am Mittwoch gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Für das Land Berlin bestehe keine Notwendigkeit, eine seit langem bekannte Frist zu verlängern.
In Potsdam stößt der Plan dagegen auf Zustimmung: Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange (SPD) zeigt sich offen für Lindners erwogene Fristverlängerung. Dies könne letztendlich allen Betroffenen dienlich sein. Allerdings müssten mögliche neue Fristen bundesweit einheitlich geplant und umgesetzt werden, um Verwirrung und Durcheinander zu vermeiden.
Laut Brandenburger Finanzministerium sind in der Mark bisher knapp 321.000 Erklärungen eingegangen. Bei rund 1,8 Millionen Grundstücken im Bundesland entspricht dies erst rund 17,8 Prozent. Dieser Wert sei laut Lange zu niedrig; bis Ende Oktober könne diese Frist nicht mehr eingehalten werden.. Auch Brandenburgs CDU fordert eine Fristverlängerung, beispielsweise bis zum 31. März 2023. Ins Spiel gebracht hat der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Jan Redmann.
Auch andere Unionsvertreter begrüßen den Schritt: Der CDU-Wirtschaftsrat, der die Interessen seiner Mitglieder aus der Wirtschaft vertritt, unterstützt das Vorhaben. „Die bisherige Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung hat sicherlich dazu beigetragen, dass der gesamte Vorgang unter der Rubrik ,Pleiten, Pech und Pannen´ in Erinnerung bleiben wird. Allein der zwischenzeitliche Ausfall der technischen Infrastruktur der Finanzverwaltung offenbart, dass nicht nur die Digitalisierung vorangetrieben, sondern auch sichergestellt werden muss, dass bestehende Anwendungen dem Steuerzahler die Erfüllung seiner Pflichten ermöglichen und unnötige Belastungen vermieden werden. Oder mit anderen Worten: Digitalisierung bedeutet auch Standardisierung. Ohnehin ist es kaum nachvollziehbar, dass der gesamte Arbeitsaufwand auf den Steuerpflichtigen abgewälzt und eine unangemessen kurze Frist zur Abgabe der Erklärung festgesetzt wurde. Um das Grundsteuer-Chaos einzudämmen braucht es nun dringend eine großzügige Fristverlängerung“, fordert Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU e.V.
Gute Alternative zum komplizierten Elster-Portal
Als elektronische Vorlage dient das sogenannte Elster-Portal (Elster = Elektronische Steuererklärung), deren Formulare zur Erfassung der Grundsteuer häufig als zu kompliziert und umständlich formuliert kritisiert werden. Das Bundesfinanzministerium hat mit www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de bereits eine Alternative auf den Weg gebracht, die der Bund der Steuerzahler bereits als praktische und zeitsparende Möglichkeit lobt: Die Bearbeitung dauere nicht mehr als 15 Minuten. Dies bestätigen auch Recherchen durch die Redaktion des Teltower Stadtblatt-Verlags. Allerdings ist auch hierfür ein Freischaltcode erforderlich, der innerhalb von zwei Wochen vom Finanzamt zugestellt wird. Die Bearbeitung nimmt etwa 15 bis 20 Minuten in Anspruch und kann auch unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden, allerdings auf demselben Endgerät.
Wer keinen Zugang zu geeigneter Software hat, kann die Grundsteuererklärung auch in Papierform beim Finanzamt einreichen. Die Vordrucke hierfür befinden sich in den Finanzämtern und stehen auf der Internetseite des Landesministeriums für Finanzen zum Download bereit. Ein Überblick über die neue Grundsteuer steht hier bereit.
Durch die Grundsteuerreform müssen bundesweit Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Besitzer von Häusern, Wohnungen und Grundstücken sind dazu verpflichtet, bis zum 31. Oktober eine Erklärung zur Grundsteuer abzugeben und dafür eine Reihe von Daten übermitteln. Die Feststellungserklärung muss in elektronischer Form bei der Finanzverwaltung abgegeben werden. Aufgrund der schleppenden Abgabe der Erklärungen hatte eine Fristverlängerung bereits seit längerer Zeit im Raum gestanden. Bis Mitte September hatten in Berlin lediglich 13 Prozent und in Brandenburg sogar nur 10 Prozent ihre Grundsteuererklärungen eingereicht. Lindner schlägt nun für die Fristverlängerung einen begrenzten Zeitraum von „nicht vielen Monaten“ vor. ph/PM
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