Gasversorger: Keine Zahlungsausfälle, staatliche Hilfen kommen
Die Gasspeicher sind gut gefüllt, die Preisexplosionen beim Erdgas sind vorbei. Gasversorger wie die EMB bewerten die Situation derzeit entspannter als im Sommer und betonen: Staatliche Hilfen werden schnellstmöglich weitergegeben und Versorgungsprobleme stehen nicht bevor.
Am 01. September hatte der Gaspreis für Neukunden seine historische Höchstmarke erreicht: Für Neukunden wurden 40,4 Cent pro kWh (Kilowattstunde) fällig. Befürchtet wurden weitläufige Zahlungsausfälle und Lieferengpässe, Protestparteien kündigten einen „heißen Herbst“ an und schürten die Angst vor kalten Wohnungen im Winter. Staatliche Hilfsmaßnahmen sollten daraufhin soziale und wirtschaftliche Verwerfungen verhindern; im Oktober brachte das zweite Entlastungspaket der Bundesregierung Maßnahmen wie Strom- und Gaspreisbremse und die einmalige Übernahme der Abschlagszahlungen für Dezember auf den Weg gebracht.
Derzeit arbeiten die Energieversorger an der Umsetzung der staatlichen Hilfsmaßnahmen, um diese in absehbarer Zeit an die Kunden weiterzugeben. Auch die EMB Energie Mark Brandenburg GmbH mit Sitz in Michendorf betont gegenüber dem Teltower Stadtblatt-Verlag: „Grundsätzlich begrüßen wir alle Maßnahmen durch den Gesetzgeber, die zu einer Entlastung der Erdgasverbraucherinnen und -verbraucher beitragen. Sei es die Rücknahme der Gasbeschaffungsumlage, die Senkung der Umsatzsteuer für Erdgas aus dem Leitungsnetz von 19 auf 7 Prozent oder die Soforthilfe für Erdgas- und Wärmelieferungen, durch die der im Dezember fällige Abschlag auf die Erdgasrechnung für die Kundinnen und Kunden ausgesetzt wird“, so EMB-Pressesprecher Jochen-Christian Werner.
Umsetzung der Dezember-Soforthilfe
Derzeit arbeite ein Team aus 50 Personen an der Umsetzung der Hilfsmaßnahmen, allen voran der Erstattung der Dezember-Abschläge. Deren Finanzierung übernimmt der Staat. Das bedeutet: Die Energieversorger geben die einmalige finanzielle Soforthilfe für Dezember 2022 an die Kunden weiter. Auf ihrer Homepage unterstreicht die EMB: „Sie zahlen im Dezember 2022 keinen Abschlag.“ Bei einem SEPA-Lastschriftmandat werde dieser nicht vom Konto abgebucht. Wer seine Abschläge per Überweisung oder Dauerauftrag begleicht, könne im Dezember einmalig aussetzen. Die Dezemberhilfen sind demnach für die Kunden mit keinem weiteren Aufwand verbunden.
Anspruch auf die Soforthilfe haben im Gas-Bereich alle Kunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1.500.000 kWh, also in der Regel Privathaushalte und kleinere Betriebe. Die Umrechnung von kWh in Kubikmeter befindet sich auf der Gasrechnung, kann jedoch grob mit dem Faktor 10 berechnet werden: 1 m³ Gas entspricht etwa10 Kilowattstunden; für eine exakte Berechnung müssen allerdings Faktoren wie der Brennwert des Gases berücksichtigt werden.
Gaspreisbremse: Versorger mit neuer Berechnungsgrundlage, Parlamentsbeschluss im Dezember
Ab März 2023 soll schließlich die Gaspreisbremse greifen, dann auch rückwirkend für Januar und Februar 2023. Damit die Kosten für Gas und Fernwärme nicht ins Unermessliche steigen, darf Gas für die Verbraucher nicht teurer als 12 Cent pro kWh werden, Fernwärme darf einen Preis von 9,5 Cent nicht überschreiten. Dieser Deckel bezieht sich auf 80 Prozent in Höhe des Vorjahresverbrauchs. Für die restlichen 20 Prozent müssen die dann geltenden Marktpreise gezahlt werden. Von der Gaspreisbremse sollen Privathaushalte, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen profitieren.
Allerdings stützen sich Versorger wie die EMB bei der Umsetzung der Gaspreisbremse dann auf eine neue Berechnungsgrundlage: Die Preise für Erdgas an den Energiemärkten seien in diesem Jahr gegenüber dem Vorjahr nochmals deutlich gestiegen, unterstreicht Pressesprecher Werner. „Insbesondere im Terminhandel, über den wir aus Gründen der Versorgungssicherheit vorlaufend beschaffen, liegen die Preise um das Fünffache über den Preisen im Jahr 2021. Deshalb müssen wir zum 01.01.2023 die Preise für Erdgas erneut anheben.“ Von der Erhöhung sind neben den Tarifen in der Grundversorgung auch sämtliche Sonder- und Laufzeitverträge der EMB betroffen.
Dieser Gaspreisdeckel befindet sich derzeit in der parlamentarischen Ausarbeitung; mit einer Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat wird bis Mitte Dezember gerechnet. Man werde die Maßnahme umgehend umsetzen, stellt die EMB sicher. Gehe man von der aktuell diskutierten Deckelung des Gaspreises für
Privatkunden auf 12 Cent pro kWh für 80 Prozent des Vorjahresverbrauches ab März aus, ergebe sich im Jahr 2023 bei gleichbleibendem Jahresverbrauch von 18.000 Kilowattstunden Kosten von rund 245 Euro pro Monat für das Einfamilienhaus, legt der Versorger in einem Beispiel dar und unterstreicht: „Mit Einsparmaßnahmen ließe sich die persönliche Belastung weiter signifikant senken.“
Gasversorgung bleibt sicher
Laut Bundesnetzagentur sind die Gasspeicher noch nahezu vollständig gefüllt; am 13. November wurde gar ein Füllstand aller deutschen Speicher von 100 Prozent erreicht. Diese hat in einer neuen Übersicht alle relevanten Daten zum Thema Energieversorgung und Preisentwicklung zusammengefasst. Zusammen mit den weiterhin laufenden Gaseinfuhren und deutlich messbaren Einsparungen durch alle Kundengruppen scheint somit eine Versorgungskrise derzeit sehr unwahrscheinlich. Die EMB folgt dieser Annahme: Laut eigener Berechnung werde man gut durch den Winter kommen, und: „EMB hat die für ihre Kundinnen und Kunden benötigten Erdgasmengen vertraglich gesichert.“
Allerdings bleibt das Sparen weiter ganz oben auf der Tagesordnung: Die Rekordstände der Gasspeicher sind auch russischem Gas zu verdanken, welches bis zum Sommer dieses Jahres eingeführt und aufgrund der milden Witterung nicht verbraucht, sondern in die Speicher gelenkt wurde. Diese Einfuhr aus Russland entfällt seit dem Sommer; Lieferungen aus anderen Herkunftsländer und die bereits erfolgreichen Einsparungen müssen diese Lücke im kommenden Jahr füllen. ph
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