Brandenburg und Berlin beenden Maskenpflicht im Nahverkehr zum 02. Februar
Brandenburg und Berlin heben zum 02. Februar die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr auf. Die Landesregierung in Potsdam und das Berliner Senat fassten am Dienstagnachmittag entsprechende Beschlüsse.
Brandenburgs Landesregierung und der Berliner Senat haben am heutigen Dienstagnachmittag (10. Januar) das Ende der Maskenpflicht in Bahnen und Bussen am 02. Februar beschlossen. Dabai hatte Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke unterstrichen, es sei ihm wichtig gewesen, sich in dieser Frage mit Berlin abzustimmen. Dies sei nun mit dem 02. Februar gelungen. Für abweichende Termine hätten die Fahrgäste aus beiden Bundesländern „zu Recht kein Verständnis gehabt“.
Einige Bestimmungen der Corona-Verordnung wurden in Brandenburg jedoch verlängert, erklärte das Potsdamer Gesundheitsministerium. Dies betreffe die Pflicht zum Tragen einer Maske in Gemeinschaftsunterkünften für Obdachlose und Geflüchtete sowie die tägliche Testpflicht für Beschäftigte in diesen Einrichtungen.
Auch der Berliner Senat hat einen Beschluss zum Ende der Maskenpflicht im ÖPNV gefasst. Allerdings bleibt sowohl in Brandenburg als auch in Berlin die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr sowie für Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie in Arztpraxen bestehen. Im Gegensatz zur Maskenpflicht im ÖPNV dient hier das Bundes-Infektionsschutzgesetz als Grundlage.
Schon in der vergangenen Woche und unabhängig von einer Entscheidung zum Ende der Maskenpflicht hatte Berlins Senat an die Bevölkerung appelliert, weiterhin dort eine Maske zu tragen, „wo es sinnvoll und angebracht sei“. Infektionen seien weiterhin möglich, Masken böten einen geeigneten Schutz.
Zusätzlich zum Wegfall der Maskenpflicht im ÖPNV sollen auch die Auflagen für Corona-Infizierte gelockert werden. So soll zur Beendigung der Isolation kein negativer Test mehr erforderlich sein. Stattdessen müssen die betroffenen nur noch 48 Stunden symptomfrei gewesen sein. Zudem muss das erstmalige Auftreten von Symptomen beziehungsweise ein erster positiver Test mehr als fünf Tage zurückliegen. Diese Änderung soll voraussichtlich schon am 16. Januar in Kraft treten.
Im ÖPNV soll die Maskenpflicht nun auch in Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen entfallen. Sachsen macht am 16. Januar den Anfang, Mecklenburg-Vorpommern folgt am 02. Februar, Thüringen am 03. Februar. In Bayern, Sachsen-Anhalt und in Schleswig-Holstein ist die ÖPNV-Maskenpflicht bereits entfallen. ph
Titelbild: Redaktion/Philipp Hochbaum