KleinmachnowVerkehr

Parken in engen Straßen – jetzt wird’s ernst

Die Schilder, die das Parken in den engen Straßen der Gemeinde Kleinmachnow regeln, sind jetzt aufgestellt und „enthüllt“. Ab dem 14. August wird der Außendienst der Gemeinde Kleinmachnow Kontrollen durchführen und Falschparker verwarnen.

Betroffen sind derzeit die Straßen Heidefeld, Märkische Heide, Heidereiterweg, Lupinenschlag, Haberfeld, Sperberfeld, Grasweg und Waldwinkel, die als „schmale Straßen“ gelten, in denen ohnehin ein absolutes Haltverbot nach besteht. Zur Klarstellung ist das Gebiet nun insgesamt als Haltverbotszone beschildert.
In ausgewählten Bereichen wurden jedoch Parkflächen ausgewiesen. So wurden 191 Parkplätze geschaffen, auch um Platz für Besucher und Handwerker zu schaffen. Autos mit zwei Rädern dürfen hier auf dem Gehweg parken. Das Parken in diesen Bereichen ist werktags von 07:00 bis 19:00 Uhr für jeweils drei Stunden erlaubt. An Sonn- und Feiertagen sowie nach 19:00 Uhr gelten keine Einschränkungen.

Hintergrund: Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt in engen Straßen ein Halteverbot, wenn neben dem parkenden Fahrzeug eine Restbreite von weniger als 3,05 Metern verbleibt. Gegenüber Ein- und Ausfahrten müssen sogar 3,50 Meter Restbreite vorhanden sein. Über viele Jahre wurden hier entsprechende Verstöße toleriert. Durch immer mehr und immer größere Autos ist dies jedoch nicht mehr möglich, da sowohl Müllfahrzeuge als auch Krankenwagen und Feuerwehr zunehmend Probleme haben, diese engen Straßen zu durchfahren, ohne Schäden an den eigenen oder den parkenden Fahrzeugen zu riskieren. Außerdem werden alle Gehwege in diesen Bereichen stark in Mitleidenschaft gezogen, da die schweren Fahrzeuge dann immer den Gehweg als Fahrbahn benutzen müssen, um durchzukommen.

Auf der Website der Gemeinde Kleinmachnow finden Bürger und Bürgerinnen unter Aktuelles ein FAQ, mit den wichtigsten Antworten zur Thematik.

Foto:Gemeinde Kleinmachnow