Ludwigsfelde – Druckwasserschwankungen und Trübung des Trinkwassers möglich
Die Dahme – Nuthe, Wasser- und Abwasserbetriebsgesellschaft mbH gibt im Namen und Auftrag des Wasserver- und Abwasserentsorgungs- Zweckverbandes „Region Ludwigsfelde“ – WARL die Durchführung von Rohrnetzspülungen mittels Impuls- Spül- Verfahren der Trinkwasserhauptversorgungsleitungen bekannt. Die Sonderspülungen werden in der Zeit von Montag, den 19. Februar bis Samstag, den 24. Februar jeweils zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr durchgeführt.
Die genauen Termine der Sonderspülung sind:
19. – 20.02.2024
Ludwigsfelde, Albert-Schweitzer-Straße, Gröbener Heide und Potsdamer Straße (zw. Fuldastraße und Eisenbahnbrücke)
20. – 21.02.2024
Ludwigsfelde, Potsdamer Straße (zw. Fuldastraße und Großbeerener Landstraße), Ludwigsfelde (Rousseaupark), Ludwigsallee und Rousseauallee
Es erfolgt die Unterbrechung/ Einstellung der Trinkwasserversorgung für Ahrensdorf, Siethen, Gröben, Jütchendorf, Mietgendorf, Schiaß, Rousseaupark
21. – 22.02.2024
Ludwigsfelde, Potsdamer Straße (zw. Fuldastraße und Großbeerener Landstraße), Sputendorfer Weg (zw. Großbeerener Straße und Gemarkung Sputendorf)
Es erfolgt die Unterbrechung/ Einstellung der Trinkwasserversorgung für Struveweg, Siedlerweg, Großbeerener Landstraße und Sputendorfer Weg.
22. – 23.02.2024
Ludwigsfelde, Sputendorfer Weg (zw. Großbeerener Landstraße und Ortslage Sputendorf), Teilstrecke zwischen Ortslage Sputendorf und Rieselfelder
Es erfolgt die Unterbrechung/ Einstellung der Trinkwasserversorgung im Sputendorfer Weg.
23. – 24.02.2024
Teilstrecke zwischen Ortslage Sputendorf und Pferdehof Neubeeren
Es erfolgt die Unterbrechung/ Einstellung der Trinkwasserversorgung im Siedlungsgebiet Neubeeren Während der Spülungen kann es zu Druckschwankungen und vorübergehender Trübung des Trinkwassers kommen.
Es wird darum gebeten, , in der o.g. Zeit von jeglicher Trinkwasserentnahme, einschließlich WC-Spülungen bzw. sonstiger Entnahme abzusehen, um einen Lufteintrag in die Hausinstallation zu vermeiden. Druckabhängige Geräte (Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Gas- und Elektrothermen) sind während der benannten Zeit nicht anzustellen. Sollten dennoch die Wasserauslassventile (Wasserhähne, WC …) geöffnet werden, kann es zu einem Luft- und Schwebstoffeintrag in die Hausinstallation kommen, welcher dann erhebliche Druckschläge verursachen kann. Der Wasserzufluss kann ohne vorherige Anzeige wieder eintreten bzw. erneut aussetzen. Bei der Trübung des Wassers, die hygienisch unbedenklich ist, wird gebeten, nach Abschluss der Spülungen etwas Wasser ablaufen zu lassen. Für die o.g. Zeiträume wird empfohlen sich ausreichend mit Trinkwasser zu bevorraten.
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