Fipronil-Skandal: Eier aus Brandenburg bisher nicht belastet
Verbraucherschutzminister Ludwig erklärte zum aktuellen Geschehen der durch Fipronil belasteten Eier heute Nachmittag, „ es liegen keine Hinweise vor, dass Eier aus Brandenburg mit dem in der Nutztierhaltung unerlaubten Wirkstoff Fipronil belastet sein könnten bzw. Dega16 zur Bekämpfung der Roten Vogelmilbe eingesetzt wurde. So ergaben z. B. inzwischen vorliegende Eigenkontrollergebnisse der Firma. Landkost-Ei GmbH in 15741 Bestensee von ca. 40 Proben keine Belastung mit Fipronil. Eier, die in Brandenburg erzeugt wurden, sind an der Printnummer mit X-DE-12XXXX zu erkennen."
Vom Ministerium erstellte FAQ-Liste beantwortet mögliche Fragen
Einige grundlegende Infos zu Fipronil:
Fipronil ist ein Phenylpyrazol und wird vielfach als Pflanzenschutzmittel und Biozid genutzt. In der Tiermedizin wird es als Mittel gegen Flöhe und Zecken bei Hunden und Katzen eingesetzt. Die Anwendung bei lebensmittelliefernden Tieren ist nicht erlaubt. Weil der Stoff Fipronil nicht in Bereichen der Erzeugung von Lebensmitteln eingesetzt werden darf, müssen alle damit belasteten Erzeugnisse, unabhängig von der Höhe der Belastung, aus dem Verkehr genommen werden.
Wie ist der Stand der Dinge?
Die Vertriebswege der belasteten Eier, überwiegend aus den Niederlanden, werden weiterhin ermittelt. Informationen über den Vertrieb von Erzeugnissen und/oder Tieren von Betrieben mit Nachweis von Fipronil erfolgen über das Schnellwarnsystem RASFF.
Sind auch deutsche Eier betroffen?
Nach derzeitigen Informationen wurde das mit Fipronil versetzte Schädlingsbekämpfungsmittel nur von einem einzelnen niederländischen Dienstleister angewendet. Ein Betrieb in der Grafschaft Bentheim hatte nach Kenntnis der Vorgänge in Belgien und den Niederlanden sich bei Behörden gemeldet. Daraufhin wurde eine Untersuchung von Eiern veranlasst. Der Befund ist positiv. Auf Lebensmittelwarnung.de ist die betroffene Printnummern: 1-DE-0357731 veröffentlicht: http://www.lebensmittelwarnung.de
Sind auch Brandenburgische Eier betroffen und wurde das Mittel in Brandenburger Ställen eingesetzt?
Eier von Brandenburger Legebetrieben sind bisher nicht betroffen. Es liegen keine Hinweise vor, dass Eier aus Brandenburg mit dem in der Nutztierhaltung unerlaubten Wirkstoff Fipronil belastet sein könnten bzw. Dega16 zur Bekämpfung der Roten Vogelmilbe eingesetzt wurde. So ergaben z.B. inzwischen vorliegende Eigenkontrollergebnisse der Fa. Landkost – Ei GmbH in 15741 Bestensee von ca. 40 Proben keine Belastung mit Fipronil. Eier, die in Brandenburg erzeugt wurden, sind an der Printnummer mit X-DE-12XXXX zu erkennen.
Lässt sich nachverfolgen ob auch die eierverarbeitende Industrie betroffen ist?
Ist die verarbeitende Industrie (z.B. Nudelwaren) im Schnellwarnsystem mit erfasst? Wie läuft dort sonst die Kontrolle?
Die Rückverfolgbarkeit bei Lebensmitteln ist gesetzlich vorgeschrieben. Sofern belastete Eier weiterverarbeitet wurden, erfolgt die Information über das Schnellwarnsystem. Die Kontrolle der Lebensmittelhersteller erfolgt regelmäßig und risikoorientiert durch Vor-Ort-Überprüfungen und amtlichen Probenuntersuchungen.
Woran erkenne ich diese Eier?
Erkenntnisse werden auf dem Portal http://www.lebensmittelwarnung.de veröffentlicht. Eine Übersicht über alle Stempelnummern belasteter niederländischer Eier ist auch zu finden unter: https://www.nvwa.nl/onderwerpen/biociden/fipronil-in-eieren/lijst-met-eicodes-waarvan-de-nvwa-adviseert-ze-niet-te-eten.
Welches Gesundheitsrisiko besteht bei einem Verzehr?
Aufgrund von Analyseergebnissen in Belgien warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vor einem potenziell akuten Gesundheitsrisiko für Kinder beim Verzehr von mit Fipronil belasteten Eiern. Für andere Menschen wird dies ausgeschlossen. Die vorliegende Risikobewertung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) wurde entsprechend den Regeln für Rückstände von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen vorgenommen (Stellungnahme Nr. 016/2017 des BfR vom 30. Juli 2017). Basierend auf dem dt. und dem EFSA-Verzehrsmodell wurde für Erwachsene keine Überschreitung der akuten Referenzdosis (ARfD) festgestellt. Für Kinder ergibt sich bei Berücksichtigung europäischer Verzehrsdaten eine Überschreitung der ARfD durch Hühnereier (um das 1,6fache).Dies bedeutet nicht zwangsläufig eine konkrete Gesundheitsgefährdung durch den Verzehr von Hühnereiern, sondern zeigt an, dass ein gesundheitliches Risiko bei der geforderten Sicherheit bei Kindern nach Verzehr dieser belasteten Hühnereier möglich ist.
Kann ich gekaufte Eier zurückgeben?
Belastete Eier mit den aufgeführten Printnummern können zurückgegeben werden.
Sind auch andere Lebensmittel (z.B. Mayonnaise) betroffen?
Über die Belastung bereits verarbeiteter Lebensmittel liegen noch keine Erkenntnisse vor.
Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter:
www.bvl.bund.de
www.bfr.bund.de
www.bmel.de
www.lebensmittelwarnung.de
www.nvwa.nl