Bußgeldfallen in Herbst und Winter
Nässe, vereiste Straßen oder Schnee − mit den sinkenden Temperaturen steigen für Autofahrer nicht nur die Herausforderungen beim Fahren, sondern auch das Risiko, Bußgelder zu kassieren. Melanie Leier, Anwältin für Verkehrsrecht und Partneranwältin von Geblitzt.de, erklärt in der angefügten und untenstehenden Presseinformation die größten Bußgeldfallen im Herbst und Winter.
Motor nicht im Stand laufen lassen
Niemand setzt sich morgens gerne in ein kaltes Auto. Ist das Fahrzeug nach einer Nacht mit Minusgraden ausgekühlt, erscheint es verlockend, den Motor im Stand laufen zu lassen und den Innenraum auf diese Weise schnell zu beheizen. „Laut Paragraf 30 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das unnötige Laufenlassen des Motors allerdings verboten, da es Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verursacht. Wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro rechnen“, warnt Melanie Leier. Geraten Autofahrer kurz nach Beginn der Fahrt in einen Stau, müssen sie den Motor ebenfalls ausschalten – auch wenn der Innenraum noch nicht die gewünschte Temperatur erreicht hat.
Für freie Sicht sorgen
Fahren mit beschlagenen oder vereisten Scheiben ist gefährlich und laut Straßenverkehrsordnung untersagt. „Wer mit eingeschränkter Sicht unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 10 Euro – bei einem Unfall drohen sogar deutlich höhere Strafen“, erklärt die Anwältin. Ein Eiskratzer und ein Handbesen gehören deshalb im Winter in jedes Auto, um es auch spontan von Eis und Schnee befreien zu können. „Das Nichtfreimachen des Autodachs von Schnee kann mit einem Verwarnungsgeld von 25 Euro geahndet werden, während verschneite Kennzeichen mit 5 Euro sanktioniert werden“, weiß Melanie Leier.
Tieren nicht ausweichen
In der dunklen Jahreszeit steigt außerdem die Gefahr, Wildtieren auf der Straße zu begegnen. Im Falle einer drohenden Kollision sollten Autofahrer möglichst bremsen und auf ruckartige Lenkbewegungen verzichten. Besonders bei kleinen Tieren muss jedoch auch die Gefahr eines Auffahrunfalls durch das nachfolgende Fahrzeug berücksichtigt werden. Denn die alte Straßenverkehrsweisheit „Wer auffährt, ist schuld“ kann nicht ohne Weiteres auf den Wildunfall übertragen werden. „Laut vorherrschender Rechtsprechung ist die von Kleintieren ausgehende Gefahr für ein Fahrzeug so gering, dass es unverhältnismäßig wäre, ein riskantes Brems- oder Ausweichmanöver durchzuführen“, erklärt Melanie Leier.
Rechtzeitig auf Winterreifen wechseln
Die bekannte Regel „Von O bis O“ (Oktober bis Ostern) gibt Autofahrern eine grobe Orientierung, wann es Zeit für Winterreifen ist. In Deutschland gilt allerdings keine generelle, sondern eine situative Winterreifenpflicht: Bei Glatteis, Schneematsch oder Reifglätte müssen geeignete Reifen aufgezogen sein. „Wer ohne Winterreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Werden Autofahrer mit Sommerreifen in einen Unfall verwickelt, kann ihnen eine Mitschuld im Rahmen der Schadensregulierung zugesprochen werden“, warnt die Anwältin.
Foto: Pixabay.com