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Start für Brandenburg-Stipendium

Am 15. Januar 2025 startete das neue Bewerbungsverfahren für das Brandenburg-Stipendium für Landlehrerinnen und Landlehrer. Bis zum 15. Februar können sich Lehramtsstudierende (ab dem 5. Fachsemester) für das Stipendium bewerben. Das Ziel: Mehr grundständig ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer für Brandenburgs Schulen. Der Bedarf ist groß – vor allem in ländlichen Regionen.

Ab dem 15. Januar 2025 werden 20 Landlehrer-Stipendien ausgeschrieben. Das Bildungsministerium (MBJS) gewährt mit dem Stipendienprogramm eine monatliche Zuwendung in Höhe von 600 Euro. Zudem bietet die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) als Partner des MBJS das ideelle Begleitprogramm Einfach.Klasse.Brandenburg mit verschiedenen Fortbildungsangeboten und Netzwerkveranstaltungen an. Die Förderung beginnt frühestens ab dem 5. Fachsemester und endet mit dem Abschluss des Lehramtsstudiums in der Regelstudienzeit. Bildungsminister Steffen Freiberg: „In Brandenburg kann man sehr gut leben und arbeiten, auch als Lehrkraft. Mit dem Brandenburg-Stipendium bietet das Bildungsministerium einen weiteren Anreiz für Lehramtsstudierende. Über eine individuelle Förderung wollen wir sie für Schulen mit einem besonderen Bedarf an Lehrkräften begeistern; ein früher Kontakt zu so einer Schule schafft langfristige Verbundenheit. Diese Schulen bieten oft kleinere Klassen und einen engen Zusammenhalt. Deshalb: Liebe Lehramtsstudierende, schauen Sie sich die Vorteile unseres Angebots an, bewerben Sie sich für das Brandenburg-Stipendium und sichern Sie sich so einen attraktiven Platz als Lehrerin oder Lehrer im Schuldienst des Landes Brandenburg.“

Bewerben können sich bundesweit Lehramtsstudierende, die ab 1. April 2025 mindestens im 5. Fachsemester das Lehramt erwerben für:

die Primarstufe,

die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) mit Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe I,

Förderpädagogik oder

die Sekundarstufe II (berufliche Fächer).

Darüber hinaus besteht für das Unterrichtsfach Sorbisch/Wendisch in allen Schulformen ein hoher Lehrkräftebedarf.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten verpflichten sich zu:

zur Lehrtätigkeit an der Programmschule für mindestens die Dauer, für die das Stipendium gewährt wurde.

einem insgesamt zwanzigtägigen Praktikum,

dem Absolvieren des Praxissemesters und des Vorbereitungsdienstes an der zugeordneten Programmschule sowie

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