Ab dem 1. Mai greift die gesetzliche Pflicht zum digitalen Passfoto
Ab 1. Mai 2025 gilt das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen. Demnach dürfen biometrische Passfotos ab diesem Zeitpunkt nur noch direkt in Behörden oder zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
Gedruckte Fotos haben ab dem 1. Mai ausgedient und dürfen nicht mehr verwendet werden. Mit der Neuregelung sollen die Digitalisierung im Pass- und Ausweiswesen vorangetrieben und der Manipulation von Lichtbildern – dem sogenannten „Morphing“ – entgegengewirkt werden.
Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet die neue gesetzliche Regelung Folgendes:
Herkömmliche biometrische Passfotos, die auf Fotopapier gedruckt sind, werden im Rathaus Stahnsdorf nur noch bis zum 29. April angenommen (= letzte Sprechzeit vor der Gesetzesänderung).
Ab dem 5. Mai 2025 (= erste Sprechzeit nach der Gesetzesänderung) werden ausschließlich digitale Passfotos akzeptiert, die den o. g. Kriterien entsprechen.
Es besteht die Möglichkeit, vor Ort durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sachbereich Meldewesen derartige Aufnahmen anfertigen zu lassen. Die Gebühr beträgt voraussichtlich 6,- Euro, wobei die Durchführung in der Gemeindeverwaltung Stahnsdorf über eine durch die Bundesdruckerei zertifizierte Smartphone-App erfolgt.
Wer ab dem 1. Mai 2025 ein zertifiziertes Fotostudio aufsucht, erhält dort statt der ausgedruckten Fotos einen QR-Code, über den die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sachbereich Meldewesen das Foto an ihrem Arbeitsplatz aufrufen können.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht ausgeschlossen, dass der Gesetzgeber eine Übergangsregelung für bestehende biometrische Passfotos in Papierform schafft. Über die weitere Entwicklung diesbezüglich informiert die Gemeinde Stahnsdorf online.
Fotos: Gemeinde Stahnsdorf