Gefahrenstelle Lichterfelder Allee – Bauarbeiten bis mindestens Herbst 2025
Am Morgen des 11. April ereignete sich auf der Lichterfelder Allee in Höhe der Kita „Felsenblume“ ein tragischer Unfall. Ein vierjähriges Kind wurde von einem Auto erfasst und schwer verletzt.
Wie eine Sprecherin der Polizeidirektion mitteilte, sei das Kind mit seiner Mutter unterwegs gewesen und hatte zunächst am Fahrbahnrand gestoppt. Dann soll das Kind jedoch plötzlich auf die Straße gelaufen sein. In dem Moment sei ein Auto vorbeigefahren und es kam zu dem Zusammenstoß.
Hätte der Unfall durch einen Zebrastreifen verhindert werden können?
Eine zusätzlich tragische Komponente erhält der Unfall, als erst am 2. April die Fraktion der CDU und die Fraktion PDP/LTR In der Stadtverordnetenversammlung einen Beschlussantrag zur „Einrichtung (einer) Querungshilfe Lichterfelder Allee in Höhe Kita Felsenblume“ eingereicht hatten.
Hintergrund sind umfangreiche Baumaßnahmen auf der Lichterfelder Allee, da die Wasserleitungen weiträumig ersetzt werden. Folglich wird es bis mindestens Herbst 2025 zu Straßensperrungen, Straßenumleitungen und neuen Verkehrsführungen kommen. Da derzeit auf der Spur Richtung Berlin gearbeitet wird, wird der Verkehr und Gegenverkehr auf die schmale Gegenspur umgeleitet. In dem Beschlussantrag heißt es daher: „Die Eltern und Kinder müssen nun die Baustelle und die direkt an der Kita vorbeiführende Lichterfelder Allee queren, um die Kita zu erreichen. Schon in den ersten Wochen der Baumaßnahmen hat sich gezeigt, dass das in Stoßzeiten eine teils unübersichtliche und potentiell gefährliche Angelegenheit ist. Inzwischen gibt es aus den Reihen der Eltern schriftlich dokumentierte Forderungen nach der Einrichtung einer temporären Querungshilfe an der Kita Felsenblume (Anmerkung: Nur wenige hundert Meter weiter auf Berliner Stadtgebiet in der Verlängerung der Lichterfelder Allee auf dem Ostpreußendamm, wurde in einer vergleichbaren Baustellensituation eine temporäre Querungshilfe errichtet).“ Und: „Vor diesem Hintergrund halten wir es für absolut verantwortungsvoll und geboten, für die Zeit der Baustelle eine Querungshilfe auf der Lichterfelder Alle in Höhe der Kita Felsenblume einzurichten, um einen Gefahrenpunkt im Straßenverkehr zu entschärfen und das Mindeste für die Verkehrssicherheit vor einer Kita zu unternehmen, um die Sicherheit der Kinder und aller Beteiligten nicht unnötig zu gefährden.“

Verkehrsbehörde der Stadt Teltow hat geprüft – keine Querungshilfe
In ihrem Antwortschreiben vom 3. April sieht die Stadt Teltow keine Notwendigkeit zur Errichtung einer Querungshilfe: „Die Verkehrsbehörde der Stadt Teltow hat bereits die Prüfung der Voraussetzungen für die Errichtung von temporären Querungshilfen in der Lichterfelder Allee – Höhe HNR.86 – Kita Felsenblume vorgenommen. Die vollumfängliche Prüfung mit Würdigung der aktuellen Verkehrslage sowie den örtlichen Gegebenheiten führte zu dem Ergebnis, dass die Anordnungsvoraussetzungen nicht vorliegen.“
Was heißt das konkret? Im Schreiben wird darauf verwiesen, dass das erarbeitete Verkehrskonzept zuvor der Polizei, dem Landesbetrieb Straßenwesen und den betroffenen Busunternehmen vorgestellt worden sei und Zustimmung erhalten habe. Aber eine neu eingerichtete Verkehrsführung bedeute immer Veränderung, die erhöhte Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer erfordere. Die Behörden hätten das Baugeschehen jedoch tagesaktuell im Blick. Des Weiteren wird argumentiert, dass es einmal 40 und einmal 100 Meter von der Kita entfernt Querungshilfen durch Aufpflasterungen im Bereich des Mittestreifen gäbe. Außerdem sei für die Betrachtung der Gesamtsachlage nicht unwesentlich, dass es sich um eine Kita, nicht um eine Schule handelte. Somit bestehe für die Kinder eine Aufsichtspflicht der Eltern. Zusätzlich gäbe es regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen seitens der Polizei. Dokumentiert ist in dem Schreiben auch der „Bringverkehr“ der Kita (6. März., 11. März.und 27. März.). Zu keiner Zeit habe es eine Gefahrenlage gegeben. Letztlich verstoße die Errichtung eines Zebrastreifens wegen der hohen Kosten von 18.350,00 Euro gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Entsprechend lautete das Fazit der Stadt Teltow: „Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse/Feststellungen zur aktuellen Verkehrssituation mit Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten nebst der angeordneten Verkehrszeichen liegen die Anordnungsvoraussetzungen für eine temporäre Querungshilfe mit Vorrang des Fußverkehrs (Fußgängerüberweg) bzw. einer temporären Querungshilfe mit zeitlicher Trennung (Lichtsignalanlage) nicht vor.“
Hat sich die Einschätzung der Stadt nach dem Unfall verändert?
Auf unsere Anfrage erhalten folgende Antwort: „Die Stadt und ihre Verkehrsbehörde bleiben bei ihrer bisherigen rechtlichen Einschätzung, dass die Voraussetzungen für temporäre Querungshilfen in der Lichterfelder Allee, Höhe Kita „Felsenblume“, nicht vorliegen. Den Unfall mit einem verletzten Kind am 11.April bedauern wir natürlich sehr. Aus diesem Grund wird die Stadt nun zusätzliche Maßnahmen prüfen.“
Es bleibt nur der Apell an alle Autofahrer, noch umsichtiger diesen Bereich zu durchfahren und an alle Fußgänger, die Straße mit besonderem Augenmaß und Vorsicht zu überqueren.

Fotos: Detlef Kolbe