Brandenburg feiert ESF als erfolgreiches Förderinstrument
Das Land Brandenburg hat seit 1991 mehr als 2,3 Milliarden Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) erhalten. Über 1,7 Millionen Brandenburgerinnen und Brandenburger haben bis heute von den EU-Mitteln zum Beispiel bei der beruflichen Ausbildung und Qualifizierung oder der Suche nach Arbeit profitiert. Die Bedeutung des Europäischen Sozialfonds für Wachstum, Beschäftigung und soziale Integration ist zentrales Thema der heutigen ESF-Jahrestagung in Potsdam, die dieses Mal ganz im Zeichen des 60-jährigen ESF-Jubiläums steht. Das Arbeitsministerium veranstaltete die Jahrestagung aus diesem Grund als Festakt mit dem Motto „ESF: Für ein soziales Europa! – 60 Jahre ESF in Europa – 26 Jahre ESF in Brandenburg“ und würdigte damit die Arbeit und Erfolge der vielen ESF-Akteure und Partner, die mit Hilfe der ESF-Programme tausenden Menschen neue Perspektiven aufgezeigt und ermöglicht haben.
Die Festrede hielt Egbert Holthuis, Leiter des Länderreferats D5 bei der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration der Europäischen Kommission. Arbeitsstaatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt unterstrich in ihrer Rede die Bedeutung des ESF für Brandenburg. Vor dem Festakt besuchten Hartwig-Tiedt und Holthuis in Potsdam das aus ESF-Mitteln geförderte Projekt Lotsendienst für Migrantinnen und Migranten.
Egbert Holthuis erklärte: „In den zurückliegenden sechs Jahrzehnten hat der Europäische Sozialfonds Millionen von Arbeitsuchenden und Beschäftigten sowie Hunderttausende von Unternehmen und Start-ups unterstützt. Indem wir unmittelbar in die Menschen investieren, tragen wir dazu bei, dass niemand abgehängt wird, stärken zugleich die Wettbewerbsfähigkeit Europas und bleiben am Puls der sich wandelnden Arbeitswelt.“
Arbeitsstaatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt sagte: „Der ESF ist für Brandenburg eines der bedeutendsten Förderinstrumente. Die ESF-Gelder werden für Bildung, gute Arbeit und Beschäftigung, Fachkräftesicherung, Eingliederung von Langzeitarbeitslosen ins Berufsleben und Existenzgründungen investiert. Und das mit großem Erfolg! Ohne die Unterstützung der EU würde der Brandenburger Arbeitsmarkt heute nicht in einer so guten Verfassung sein. Lobenswert am ESF ist auch, dass die einzelnen Regionen eigene Schwerpunkte bei der Verwendung der Fördermittel setzen können. Ein wichtiges Ziel Brandenburgs ist die Armutsbekämpfung. Gute, sichere und anständig bezahlte Arbeit ist der beste Weg, um Armut zu bekämpfen.“
Der Europäische Sozialfonds ist der älteste Strukturfonds der Europäischen Union und wird seit 1991 im Land Brandenburg genutzt. Mit dem ESF werden in der gesamten EU Beschäftigung und sozialer Zusammenhalt gefördert.
In der aktuellen EU-Förderperiode 2014 bis 2020 erhält Brandenburg rund 362 Millionen Euro aus dem ESF, die durch Landesmittel bzw. Drittmittel aufgestockt werden. Die ESF-Mittel werden für arbeitspolitische Maßnahmen vor allem in den Bereichen Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit, Aus- und Weiterbildung, Fachkräftesicherung, Existenzgründung sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie verwendet. Weitere Informationen zum ESF gibt es im Internet unter www.esf.brandenburg.de.
Die größte Fördermaßnahme des brandenburgischen Arbeitsministeriums in dieser Förderperiode ist das Programm „Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften“. Gefördert werden besonders benachteiligte Langzeitarbeitslose und Erwerbslose mit minderjährigen Kindern. Sie werden von Integrationsbegleiterinnen und Integrationsbegleitern betreut und mit individuell passenden Angeboten unterstützt, damit auch sie wieder in Arbeit kommen. Für das Programm stehen bis zum Jahr 2020 über 40 Millionen Euro aus Mitteln des ESF zur Verfügung.
Text: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie; Foto: pixabay.com