Insolvenzen, Naturkatastrophen: Rechte von Fluggästen
Bei der Verbraucherzentrale Brandenburg klingeln derzeit die Telefone heiß: Nach Air Berlin hat nun auch die britische Fluggesellschaft Monarch Insolvenz angemeldet. Leidtragende sind stets die Fluggäste, weil sie zumeist lange im Voraus ihre Tickets gebucht und bezahlt haben. Andere Urlauber werden mit diversen Naturgewalten in ihrem Urlaubsland wie dem derzeit aktiven Vulkan auf Bali konfrontiert und fragen die Verbraucherschützer nach ihren Rechten.
Nach Alitalia und Air Berlin hat nun auch die britische Monarch Insolvenz angemeldet. Viele Fluggäste bangen jetzt um ihre gezahlten Ticketpreise. Andere Urlauber wiederum wollen ihre Reise aus Sorge um ihre Gesundheit erst gar nicht antreten, weil Naturgewalten im Urlaubsland für Unruhe sorgen. Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg beantwortet aktuelle Fragen zu reiserechtlichen Ansprüchen.
Ich habe vor dem Insolvenzantrag bei Air Berlin Tickets gebucht. Weshalb bekomme ich mein Geld jetzt nicht zurück, obwohl mein Flug ersatzlos gestrichen wurde?
Fischer-Volk: „Mit dem Insolvenzantrag fallen auch bereits gezahlte Tickets in die Insolvenzmasse, denn das zu diesem Zeitpunkt bei Air Berlin vorhandene Vermögen soll nun im Sinne aller Gläubiger vor weiteren Verlusten geschützt werden. Wer einen Flug gebucht hat, der nicht durchgeführt wurde, kann seine Forderung sowie Ansprüche nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung nach Eröffnung des Verfahrens zur Insolvenztabelle anmelden. Allerdings werden die Ansprüche der Fluggäste nachrangig bedient. Die Erfahrungen der Verbraucherzentrale zeigen, dass sie daher kaum mit einer Rückzahlung rechnen können.“
Ich habe vor Monaten eine Pauschalreise auf die Insel Bali gebucht. Das Auswärtige Amt spricht derzeit keine Reisewarnung für Bali aus, obwohl nach Medienberichten viele Einheimische wegen des dort aktiven Vulkans derzeit evakuiert werden. Kann ich meine Reise kostenfrei stornieren?
Fischer-Volk: „Der Vulkan Mount Agung liegt relativ weit entfernt von den bekannten Urlaubszentren um die Städte Kuta und Ubud. Nach aktuellen Meldungen des Auswärtigen Amtes bestehen derzeit keine Beeinträchtigungen außerhalb der Sperrzone rund um den Vulkan sowie des Flugverkehrs. Deswegen müssen Urlauber mit Stornogebühren rechnen, wenn sie jetzt ihre Reise in diese Gegend stornieren wollen. Das kann sich jedoch täglich ändern, weshalb Reisende sowohl aktuelle Medienberichte als auch die Reisehinweise unter www.auswaertiges-amt.de verfolgen sollten. Wem die Reise dennoch zu unsicher scheint, der kann seinen Reiseveranstalter um eine kulante Umbuchung in ein anderes Urlaubsland bitten.“
Urlauber, die individuelle Fragen haben, können sich für eine Beratung an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden:
persönliche Verbraucherberatung, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter
www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/termine,
telefonische Beratung unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr,
1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
E-Mailberatung auf www.meine-verbraucherzentrale.de/DE-BB/emailberatung
Text: Verbraucherzentrale; Foto: Rainer Sturm_pixelio.de