Corona: Was ist in Brandenburg wieder erlaubt?
Die Maßnahmen zur Eindämmng des Corona-Virus halten die Republik weiter im Griff. Nach einem Rückgang der Fallzahlen sorgen bereits erste Lockerungen für einen zaghaften Neubeginn des öffentlichen Lebens. Mitte der Woche hatten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die 16 Ministerpräsidenten in einer Videokonferenz darauf verständigt, nun weitere Lockerungen zuzulassen. Dabei wurde zwar ein bundesweiter Zeitrahmen beschlossen, für die regionale Umsetzung sind jedoch die einzelnen Bundesländer verantwortlich.
Kontaktbeschränkungen werden gelockert
So lockert auch Brandenburg ab Samstag (9. Mai) die strengen Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Dann sollen alle Geschäfte wieder öffnen dürfen, kündigte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) in Potsdam an. Zugleich werden auch die Kontaktbeschränkungen gelockert: Menschen aus zwei unterschiedlichen Haushalten (Familien, Lebens- und Wohngemeinschaften) können sich treffen – auch, wenn die Personen aus einem anderen Bundesland kommen. Bisher darf man nur zu zweit oder mit mehreren Menschen aus dem gleichen Haushalt unterwegs sein.
Bei der Öffnung aller Geschäfte ab Samstag soll die bisherige Beschränkung auf Läden von bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche wegfallen. Diese kleineren Geschäfte hatten in Brandenburg seit zwei Wochen wieder geöffnet, ebenso wie Auto-, Fahrrad- und Buchhändler. Ab 11. Mai sollen auch Geschäfte mit körpernahen Dienstleistungen wie Nagel- oder Kosmetikstudios wieder ihren Betrieb aufnehmen können, wenn sie die Hygienevorschriften zur Corona-Eindämmung einhalten. Generell gilt, dass eine Mund- und Nasenbedeckung nur Mitarbeiter tragen müssen, die Kundenkontakt haben oder durch zum Beispiel Plexiglasschreiben ausreichend geschützt sind.
Vorsichtiger Neustart für die Gastronomie
Ab 15. Mai sollen Restaurants in Brandenburg unter strengen Auflagen wieder öffnen können – bisher war es nur möglich, Speisen zum Mitnehmen oder per Lieferung zu verkaufen. Gaststätten, Cafés und Kneipen können dann bei Einhaltung von Abstandsregeln, Zugangsbeschränkungen und eingeschränkten Öffnungszeiten ihre Gäste empfangen – die sind seit etwa sechs Wochen für den Publikumsverkehr geschlossen. Woidke hob hervor, man habe sich bei diesem Schritt eng mit Berlin abgesprochen. In der Hauptstadt gelten dieselben Einstiegsdaten wie in Brandenburg.

Restaurants dürfen ab 15. Mai wieder Gäste empfangen.
Hoffnung für Tourismus, Spielplätze öffnen
Ab 15. Mai soll Dauer- und Wohnmobilcamping wieder möglich sein, wenn es ein eigenes Sanitärsystem gibt. Ab 25. Mai können Hotels und Anbieter von Ferienwohnungen wieder vermieten. Damit solle die touristische Nutzung in Brandenburg wieder grundsätzlich möglich sein, sagte Woidke.
Ab dem 15. Mai ist das Training in Sportvereinen ohne Wettkämpfe wieder erlaubt – möglichst ohne Körperkontakt. Außerdem können Außensportanlagen wieder starten, wie Bootsverleihe oder der Flugsport. Fitnessstudios bleiben weiterhin geschlossen. In Kürze will die Landesregierung auch Wettkämpfe für den Amateursport erlauben. Von den untersagten Wettkämpfen ist die Fußball-Bundesliga ausgenommen. Diese darf mit Geisterspielen ohne Zuschauern in den Stadien bereits ab Mitte Mai starten.
Schulen öffnen schrittweise – kein Fahrplan für Kindergärten
Die Schulen sollen bis zu den Sommerferien schrittweise weiter öffnen. Die Bundesländer hatten zuvor vereinbart, dass jedes Kind im laufenden Schuljahr bis zu den Sommerferien noch in die Schule komme. So dürfen ab 11. Mai zunächst die fünften Klassen wieder in den Unterricht. Zudem dürfen freie Lehrer, zum Beispiel für die Nachhilfe, und Musikschulen Kinder und Jugendliche wieder einzeln unterrichten. Bisher sind die Schüler wieder im Unterricht in den Schulen, die in diesem oder im kommenden Jahr einen Abschluss machen wollen.

Viele Klassenräume sind noch verwaist – vor dem Beginn der Sommerferien soll jedoch schrittweise wieder Leben einkehren.
Bis auf die Notbetreuung bleiben die Kindergärten jedoch weiterhin geschlossen. Einen konkreten Termin für die allgemeine Öffnung von Kitas gibt es noch nicht, dazu sei eine enge Abstimmung mit den Kommunen notwendig, betonte Woidke. „Wir werden schrittweise – natürlich auch unter Beachtung der Gesundheit der Kinder, unter Beachtung auch des Risikos, weitere Schritte gehen“, so der Ministerpräsident. Er verwies dabei auf die erweiterte Notfallbetreuung, die sehr gut laufe: Etwas mehr als zehn Prozent der Kinder würden betreut.
„Notbremse“ bei steigenden Fallzahlen
Wenn es regional zu viele neue Infektionen gibt, sollen die Regeln bei einer bestimmten Obergrenze in diesen Gebieten wieder strenger werden. „Die Gefahr ist nach wie vor da“, sagte Woidke. Wo eine Obergrenze von mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten werde, sollen wieder Beschränkungen in Kraft treten. Für Großstädte – darunter auch Berlin – soll diese Obergrenze wegen der dort dynamischen Ausbreitung bei 35 Neuinfektionen pro 100.000 Bürger. Bisher liegen alle Kreise und kreisfreien Städte darunter, im Landesschnitt liegt der Wert bei 7,5. Dennoch warnte Woidke die Bevölkerung davor, sich angesichts der Lockerungen zu sorglos zu verhalten: Sollten regional wieder vermehrt Infektionen auftreten, werde es dort erneut Beschränkungen geben müssen. ph
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