BildungBrandenburgGeldPolitikPolizeiSchuleSicherheit

Kein Einstellungsstopp für Lehrkräfte, Polizisten und andere Fachkräfte trotz vorläufiger Haushaltsführung

Ab dem 1. Januar 2025 befindet sich das Land Brandenburg in der vorläufigen Haushaltsführung, da für das Jahr 2025 noch kein vom Landtag beschlossener Landeshaushalt vorliegt. Dies bedeutet, dass die Möglichkeiten Geld auszugeben, finanzielle Verpflichtungen einzugehen und Nachbesetzung von Stellen und Planstellen für Landespersonal vorzunehmen, grundsätzlich eingeschränkt sind. Es ist Art. 102 der Landesverfassung, der die vorläufige Haushaltsführung regelt, bei all diesen Maßnahmen konsequent zu beachten.

Angesichts der schwierigen Haushaltslage, die für das Jahr 2025 gegeben ist, war bisher vorgesehen, allen Dienststellen des Landes sehr enge Grenzen für die Bewirtschaftung der Landesmittel zu setzen. Dies wird mit der heute von Finanzminister Robert Crumbach herausgegebenen Aktualisierung des entsprechenden Bewirtschaftungsschreiben nicht grundlegend geändert, aber einige Lockerungen sind vorgesehen, die mit dem verfassungsrechtlichen Rahmen vereinbar sind.

Finanzminister Crumbach: „Selbstverständlich müssen wir beachten, dass das Parlament entscheidet, wofür die knappen Haushaltsmittel im Jahr 2025 ausgegeben werden dürfen. Es ist berufen, politische Prioritäten und Schwerpunkte zu setzen. Aber die vorläufige Haushaltsführung darf auch nicht zum Stillstand führen. Es wäre nicht zu vermitteln, wenn wir keine Stellen und Planstellen für Lehrkräfte, Polizisten oder andere Fachkräfte besetzen, obwohl der bisherige Gesetzgeber dies gewollt hat und es vielleicht noch nicht gelungen ist, die notwendige Zahl von Fachkräften zu finden. Erziehungszeit- und Krankheitsvertretungen müssen möglich bleiben, damit möglichst alle gesetzlich vorgesehenen Leistungen der Landesverwaltung weiter erbracht werden können. Auch müssen Förderungen möglich bleiben, zum Beispiel der Frauenwoche, wenn derartige Projekte regelmäßig gefördert wurden. Allerdings muss beachtet werden, dass nicht mehr als 40 Prozent der Vorjahresmittel bereits gebunden werden. Und natürlich müssen die jeweiligen zuständigen Haushälter genau hinschauen, ob die entsprechenden Entscheidungen nicht auch noch später, das heißt wenn der Haushalt 2025 beschlossen ist, getroffen werden können.“

Das aktualisierte Haushaltswirtschaftsrundschreiben für die vorläufige Haushaltsführung 2025 sieht ferner vor, dass Bundesprogramme auch bezogen auf die Kofinanzierungl durch Landesmittel weiter laufen können (zum Beispiel Startchancen-Programm für die Schulen).

Das Haushaltsaufstellungsverfahren 2025 / 2026 wird bereits fortgeführt, damit der Landtag alsbald über den Doppelhaushalt entscheiden kann. Bereits für Anfang Januar sind Amtschefgespräche mit allen Ressorts der Landesregierung terminiert.

Foto: Pixabay.com