Kindergeld nach dem 18. Lebensjahr? Ja, das ist möglich.
Grundsätzlich erhalten Eltern Kindergeld für Kinder bis zur Vollendung des 18. Aber auch darüber hinaus kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen.
Das laufende Schuljahr ist zu Ende. Viele Eltern sind nun unsicher, wie es mit dem Kindergeld weitergeht. Nach Auskunft der Agentur für Arbeit Potsdam kann auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn sich das Kind zum Beispiel in einer Schul- oder Berufsausbildung, einem Studium oder einem Praktikum befindet. Da die Ausbildung nach dem Schulabschluss in der Regel nicht nahtlos fortgesetzt wird, gibt es Kindergeld auch für eine Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Die Familienkasse Berlin-Brandenburg empfiehlt, den Antrag frühzeitig zu stellen und die Unterlagen vollständig online einzureichen.
Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste (FSJ, FÖJ sowie anerkannte Freiwilligendienste im In- und Ausland wie der Freiwilligendienst aller Generationen oder der entwicklungspolitische Freiwilligendienst „weltwärts“) kann Kindergeld gezahlt werden.
Dauert die Unterbrechung unverschuldet länger, wird das Kindergeld weiter gezahlt, solange sich das Kind aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht oder nach einer Zusage den Beginn der Ausbildung oder des Studiums abwartet. Hierfür reicht es aus, der örtlichen Familienkasse einen Nachweis über die Bewerbungsbemühungen einschließlich des Bewerbungsergebnisses, den Beginn der Ausbildung oder des Studiums oder eine Schulbescheinigung zu übersenden. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist in dieser Zeit nicht erforderlich. Wichtig ist immer, dass die Pläne des Kindes nach dem Schulabschluss schriftlich mitgeteilt werden. Nur so können die Zahlungen fortgesetzt werden.
Wenn das Kind nach dem Schulabschluss keine unmittelbar anschließende Ausbildung plant, kann ein Kindergeldanspruch während der Arbeitssuche bestehen – dazu muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.
Das komfortable Online-Angebot ermöglicht das einfache Hochladen von Nachweisen über den Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie von Schulzeugnissen. Die Antragstellung kann komplett papierlos über das ELSTER-Zertifikat erfolgen.
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