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Sanierung des Oberstufenzentrums Teltow-Fläming wird mit 1,7 Mio. Euro gefördert

Bildungsminister Steffen Freiberg (SPD) hat am 12. Juli einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 1,7 Mio. Euro an den Landkreis Teltow-Fläming übergeben.

Die Zuwendung aus dem Kommunalen Infrastrukturprogramm für den Bereich Schulbau kommt dem Oberstufenzentrum Teltow-Fläming, Abteilung 4 in Ludwigsfelde zugute. Helmut Barthel, direkt gewählter Abgeordneter für Großbeeren, Ludwigsfelde, Trebbin, Am Mellensee und Nuthe-Urstromtal dazu:

„Mit dem Kommunalen Infrastrukturprogramm „Bildungsinfrastruktur“ fördert das Land Brandenburg Bau- und Ausstattungsinvestitionen für besondere bildungspolitische Schwerpunktmaßnahmen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft. Ziel der Förderung ist die Stärkung der kommunalen Infrastruktur im Bereich Bildung. Auch der Landkreis Teltow-Fläming profitiert direkt von dem Programm. Es freut mich sehr, dass der Landkreis mit dieser großen Summe unterstützt wird. Das ist über ein Viertel der Kosten für die notwendige Sanierung des Schulgebäudes. Eine gute Qualität der Bildung wird auch wesentlich durch die räumlichen Bedingungen bestimmt. Deshalb ist es wichtig, den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrerinnen und Lehrern moderne Lehr- und Lernbedingungen zu ermöglichen. Ich hoffe, dass die Maßnahme innerhalb des geplanten Zeit- und Kostenrahmens abgeschlossen werden kann.“

Das Land Brandenburg stellt im Rahmen des Kommunalen Infrastrukturprogrammes für den Bereich Schulbau (KIP II – Bildung – Schule) 70 Mio. Euro für notwendige Bauinvestitionen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft zur Verfügung. Förderfähig sind investive Maßnahmen in den Neubau, den Ausbau, den Umbau, die Erweiterung, die Sanierung oder Teilsanierung sowie die Modernisierung von Schulgebäuden, Schulaußenanlagen, Schulsporthallen, Schulsportaußenanlagen und Horten an Schulstandorten, wenn die Räumlichkeiten der Horte in einem unmittelbaren baulichen Zusammenhang mit der Grund- und oder Förderschule stehen sowie mit dem Gebäude bestimmungsgemäß fest verbundene Ausstattung. Ebenfalls förderfähig sind investive Begleitmaßnahmen zur Vorbereitung und Planung (Leistungen Dritter außerhalb der Verwaltung), Beräumung und Erschließung von Grundstücken,
insbesondere auch durch Versorgungsanlagen, Ankauf von Grundstücken, sofern sie in direktem Zusammenhang mit den Baumaßnahmen stehen.

Foto: Helmut Barthel