Änderungen im Juli
Coronatests kosten künftig Geld, der Handel muss Elektroschrott annehmen, im Auto werden neue Sicherheitsvorkehrungen Pflicht. Im Juli erwarten die Verbraucher einige Neuerungen.
Keine Ausnahmen mehr Dosen- und Flaschenpfand
Ab 01. Juli darf der Handel keine pfandfreien Flaschen und Dosen mehr verkaufen. Dies war bislang noch möglich, sofern es sich bei den pfandfreien Verpackungen um Restbestände handelte – diese durften noch „abverkauft“ werden. Der Großteil der Produzenten von Saft und anderen Getränken bislang von der Pfandregelung ausgenommenen Getränken haben ihr System bereits umgestellt. Künftig wird das Pfandzeichen auf allen Getränken in Plastikflaschen zu finden sein – ausgenommen Milch.
Teurere Pakete und Päckchen
DHL erhöht zum 01. Juli seine Preise für die Beförderung von Päckchen und Paketen und gleicht dabei die Online- und Filialpreise aneinander an. Bislang war die Online-Frankierung teilweise günstiger als vor Ort in der DHL-Filiale. Ein S-Päckchen verteuert sich um 20 Cent und kostet nun 3,99 Euro. Ein Paket bis fünf Kilogramm schlägt ab 01. Juli mit 6,99 zu Buche. Dies sind 50 Cent weniger als bisher in der Filiale, aber ein Euro mehr als bei der Online-Frankierung. Auch Sendungen ins Ausland werden teurer.
Aus für kostenlose Coronatests
Zum 01. Juli läuft die Testverordnung zum Coronavirus aus. Damit wird es keine kostenlosen Bürgertests mehr geben, sondern es wird eine Kostenbeteiligung von drei Euro pro Test fällig. Lediglich für vulnerable Gruppen werden die Testungen von Juli an weiter umsonst angeboten.
Höhere Renten
Am 01. Juli werden die Renten erhöht. Rentner in den alten Bundesländern erhalten 4,6 Prozent mehr, Rentner in den neuen Ländern 5,3 Prozent.
Abgabe von Elektroschrott im Supermarkt oder beim Discounter
Ab Juli 2022 müssen auch Supermärkte oder Discounter alte Elektrogeräte wie Handys, Föhne oder Toaster kostenlos annehmen. Dies gilt für alle Märkte, die solche Geräte zumindest manchmal verkaufen. Auch Onlinehändler sind verpflichtet, ausgediente Elektrogeräte zurückzunehmen.
Bislang galt eine Übergangsfrist, doch ab dem 01. Juli müssen Supermärkte und Discounter ab einer Verkaufsfläche von 800 m² in jedem Fall zurücknehmen, wenn dort regelmäßig derartige Geräte zum Verkauf angeboten werden. Bei „weißer Ware“ (Kühlschränke, Waschmaschinen etc.) und größeren Geräten wie Fernsehern gilt diese Regel jedoch nur, wenn ein neues Gerät gekauft wird. Kleingeräte wie Zahnbürsten oder Rasierer sind von der Rücknahmepflicht ausgenommen.
Neue Pflicht-Warnsysteme für das Auto
Bei Neuwagen gelten neue Regeln. Ab dem 06. Juli müssen sie über zwei neue Warnsysteme verfügen: Autofahrer müssen vor den Sekundenschlaf gewarnt werden können, und es muss eine Schnittstelle für die Kontrolle des Atemalkoholwerts vorhanden sein.
Teurere Liquids für E-Zigaretten
Am 01. Januar war die Tabaksteuer erhöht worden, nun folgen nach einer Ergänzung des Tabakgesetzes die sogenannten Liquids für E-Zigaretten und Verdampfer. Unabhängig vom Nikotingehalt fallen auf 10 Milliliter Liquid 1,60 Euro Steuern an. Diese steigt zum 01. Januar 2024 auf zwei Euro, ein Jahr später auf 2,60 Euro und 2026 auf 3,20 Euro. Auch auf Wasserpfeifentabak wird eine Zusatzsteuer erhoben.
Kündigungs-Button verpflichtend
Bislang war bei Vertragskündigungen besondere Geduld erforderlich: in der Warteschlange von Hotlines oder beim Durchsuchen der FAQs. Künftig wird die Kündigung von Verträgen einfacher: Wird ein Vertrag online abgeschlossen, muss dieser auch online über einen Kündigungsbutton gekündigt werden können. Dessen Einführung ist ab 01. Juli verpflichtend. Bereits seit dem 01. März gelten kürzere Kündigungsfristen. Statt drei Monaten darf die maximale Frist nun nur noch einen Monat umfassen. ph
Symbolbild: Pixabay.com