Ab sofort Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für 2026 möglich
Ab sofort können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren für das kommende Jahr wieder bei ihrem Wohnsitzfinanzamt einen Freibetrag beantragen, der die monatliche Lohnsteuer verringert. Voraussetzung ist, dass die voraussichtlich abziehbaren Aufwendungen wie Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen insgesamt 600 Euro im Jahr übersteigen werden.
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