Berlin: Corona-Beschränkungen für private Treffen und Kultur
Das Land Berlin senkt ab morgen die Personenobergrenzen für private Treffen und Kultur-Events. Die Maßnahmen sollen die Verbreitung der Omikron-Variante bremsen.
Aufgrund der sich schnell ausbreitenden Omikron-Variante des Coronavirus treten morgen (28. Dezember) auch in Berlin schärfere Corona-Regeln in Kraft. Diese hatte der Senat am 23. Dezember beschlossen und sich damit nach den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz vom 21. Dezember gerichtet. Mit dem Inkrafttreten sind private Treffen für Geimpfte und Genesene nur noch mit bis zu 10 Personen gestattet; Kinder sind von dieser Zählung ausgenommen. Für Treffen mit Ungeimpften gilt weiterhin: Hier dürfen nur die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie zwei Personen eines weiteren Haushalts zusammenkommen.
Regelung zu Kulturveranstaltungen in Innenräumen: Maske und Test erforderlich
Veranstaltungen im Freien mit über 1.000 Personen und in Innenräumen mit über 200 Besuchern bleiben untersagt; dabei gilt weiterhin die 2G-Regel: Zutritt nur für Geimpfte und Genesene. Allerdings sollen bei Kultur, Wirtschaft und Sport weiterhin Ausnahmen möglich sein: Bei einem vorliegenden Hygienekonzept können Veranstaltungen im Freien mit bis zu 3.000 Anwesenden stattfinden, in Innenräumen mit bis zu 2.000 Personen. In Innenräumen muss zusätzlich zur 2G-Regelung ein negativer Testnachweis vorgelegt sowie eine FFP2-Maske getragen werden.
Bislang sieht die Berliner Infektionsschutzverordnung vor, dass in Innenräumen Veranstaltungen mit bis zu 2.500 Personen erlaubt sind. Voraussetzungen hierfür sind ein Hygienekonzept und maschinelle Raumbelüftung.
Bund und Länder hatten sich bei ihren Beratungen am 21. Dezember darauf verständigt, dass überregionale Großveranstaltungen wie Fußballspiele ab heute ohne Zuschauer stattfinden müssen. Zudem sollten spätestens heute bundesweit Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene greifen. Private Zusammenkünfte sind nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind davon ausgenommen.
In Brandenburg gelten bereits seit gestern schärfere Regeln. ph
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