Berlin-Zehlendorf: Impfaktion für Jugendliche am Helios-Klinikum Ernst von Behring
„Erst impfen – dann Kino“: Unter diesem Motto veranstaltet das Zehlendorfer Helios-Klinikum Ernst von Behring am 16. Oktober eine Impfaktion für 12- bis 18-Jährige. Mit etwas Glück wartet im Anschluss ein Kinogutschein.
Am Samstag, 16. Oktober, setzt das Impfzentrum des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) am Helios-Klinikum Emil von Behring gemeinsam mit der am Klinikum ansässigen Klinik für Kinder- und Jugendmedizin eine Corona-Impfaktion (nicht nur) für Kinder und Jugendlichen von 12 bis 18 Jahren um. Verimpft wird der Impfstoff von BionTech. Kleines Highlight nach dem Piks: Jeder junge Impfling darf aus einer Lostrommel ein Los ziehen und kann mit etwas Glück einen Kinogutschein gewinnen.
Eine Anmeldung oder eine Terminbuchung vorab sind nicht erforderlich. Geimpft werden kann die ganze Familie: Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren sowie ihre Eltern. Mitzubringen sind nur die Versichertenkarte und der Impfausweis. Bei Kindern ohne elterliche Begleitung muss die zur Einwilligung berechtigte Person auf den zwei Aufklärungsbögen unterschreiben (RKI-Link zum Formular unten). Geimpft wird
- am 16. Oktober von 09:00 bis 15:00 Uhr
- im MVZ am Helios-Klinikum Emil von Behring, Walterhöferstraße 11, 14165 Berlin-Zehlendorf, Haus H (hinter dem Parkhaus)
Zur Impfaktion, die gemeinsam mit der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des Zehlendorfer Helios-Klinikums umgesetzt wird, gibt es für die Kinder und Jugendlichen auch eine kleine Tombola: Zwischen 11:00 und 14:00 Uhr werden unter den Impflingen 30 Kinogutscheine einer großen Filmtheatergruppe verlost. Zwei Klinikclowns unterstützen in dieser Zeit ebenfalls die Aktion und sorgen für gute Laune.
Hintergrund ist die im August veröffentlichte allgemeine Covid-19-Impfempfehlung für 12- bis 18-Jährige der STIKO (Ständigen Impfkommission). Diese Empfehlung, so das Robert-Koch-Institut, „zielt in erster Linie auf den direkten Schutz der geimpften Kinder und Jugendlichen vor COVID-19 und den damit assoziierten psychosozialen Folgeerscheinungen ab. Unverändert soll die Impfung nach ärztlicher Aufklärung zum Nutzen und Risiko erfolgen.“
Die zwei Aufklärungsbögen des Robert-Koch-Instituts:
Bild: Canva; Studioroman