BerlinBrandenburgCorona aktuell

Corona-Schnelltest nun meist kostenpflichtig

Seit dem Frühjahr waren Corona-Schnelltests kostenfrei. Bei negativem Testergebnis öffneten sich die Türen zu Kneipen, Restaurants oder Fitnessstudios offen. Diese Tests sind seit Wochenbeginn (11. Oktober) kostenpflichtig. Wie geht es weiter?

Jeder, der geimpft werden dürfe, habe mittlerweile ein Impfangebot bekommen, so das Bundesgesundheitsministerium. „Daher ist eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht länger erforderlich“, heißt es auf dessen Homepage. Ein weiterer Grund ist auch die stagnierende Impfquote; laut Robert-Koch-Institut (RKI) ist hier eine Rate von 85 Prozent erforderlich, um die ansteckendere Delta-Variante eindämmen zu können.

In Berlin sind bisher laut offiziellen Zahlen 65 Prozent der Bürger vollständig geimpft, in Brandenburg nur 59 Prozent. Das RKI geht nach neuesten Schätzungen vom vergangenen Donnerstag zufolge allerdings inzwischen von einer höheren Impfquote aus. Demnach seien – knapp 80 Prozent der impffähigen Erwachsenen in Deutschland geimpft. Durch kostenpflichtige Schnelltests soll auch der Druck auf freiwillig Ungeimpfte erhöht werden, da durch die 3G- und 2G-Regelungen der Besuch in Restaurants oder die Teilnahme an Veranstaltungen nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete möglich ist.

Wo benötigen ungeimpfte Berliner künftig einen Corona-Test?

Seit dem 20. August gilt in Berlin inzidenzunabhängig die 3G-Regel. Wer nicht geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen ist, benötigt einen tagesaktuellen Test für folgende Zwecke in Innenräumen: Gastronomie, touristische Übernachtungen, Sport, Versammlungen mit mehr als 50 Personen, Konzerte, Kino- und Clubbesuche, Friseurbesuche und andere körpernahe Dienstleistungen, Besuche in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen oder Einrichtungen für behinderte Menschen. Auch für Veranstaltungen im Freien gilt 3G, falls mehr als 100 Personen gleichzeitig anwesend sind.

Die strengere 2G-Regel, also Zutritt nur für Geimpfte und Genesene, ist Voraussetzung für den Zutritt in Clubs, Diskotheken, Saunen, Thermen und Dampfbädern. Darüber hinaus können Betreiber von Gastronomie, Einrichtungen, Veranstaltungen und ähnlichen Unternehmungen selbst entscheiden, ob sie die 2G-Regel anwenden. Gilt 2G, entfällt die Maskenpflicht, auch die Mindestabstände müssen nicht mehr eingehalten werden und die Personenobergrenze entfällt.

Ausnahmen gibt es ab 9. Oktober jedoch für Menschen, die nicht geimpft werden können. Sie benötigen neben einer ärztlichen Bescheinigung allerdings einen negativen PCR-Test. Diesen PCR-Test müssen sie selbst bezahlen. Die Geltungsdauer eines solchen Tests wurde von 24 auf 48 Stunden verlängert.

Welche Regeln gelten für ungeimpfte Brandenburger?

In Brandenburg gilt für Ungeimpfte und Nicht-Genesene noch eine Testpflicht ab einer lokalen Inzidenz von 20. Ab dem 13. Oktober wird diese Schwelle durch die neue Corona-Umgangsverordnung auf 35 erhöht. Das bedeutet: In den kreisfreien Städten und Landkreisen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dieser Inzidenz liegt, ist in vielen gesellschaftlichen Bereichen die Vorlage eines negativen Testergebnisses nicht mehr nötig.

Liegt sie über der Schwelle von 35, gilt die Testpflicht unter anderem in der Innengastronomie, in Hotels und Pensionen, bei Busreisen, in Innen-Sportanlagen wie Fitnessstudios, in Theatern, Konzerthäusern und anderen Veranstaltungsräumen, sowie in Schwimmbädern, Thermen und Saunen. Unabhängig von der örtlichen Inzidenz brauchen Ungeimpfte weiterhin einen Test in Schulen und Kitas, als Besucher in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Einrichtungen für behinderte Menschen, Diskos, Clubs und Festivals (innen und außen) sowie bei sexuellen Dienstleistungen.

Veranstalter und Gastronomen haben aber auch die Möglichkeit, ein strengeres 2G-Modell zu verfolgen. Dann haben nur Geimpfte, Genesene und Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren Zutritt.

Wer erhält weiterhin kostenlose Schnelltests?

– Kinder, die höchstens zwölf Jahre und drei Monate alt sind.

– Jugendliche von zwölf bis 17 Jahren und Schwangere – dieser Anspruch gilt allerdings nur bis Ende 2021.

– Stillende haben bis einschließlich 17. Dezember einen Anspruch auf kostenlose Testung.

– Studierende aus dem Ausland, die mit einem anderen Impfstoff geimpft wurden, als den in Deutschland zugelassenen von Biontech/Pfizer, Moderna, Astrazeneca und Johnson & Johnson. Auch für diese Gruppe endet der Anspruch auf Gratis-Tests Ende dieses Jahres.

– Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, und nachweislich Infizierte, die in Quarantäne sind, dürfen sich weiterhin kostenlos freitesten.

– Menschen, die zum Zeitpunkt des Tests an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den letzten drei Monaten an solchen Studien teilgenommen haben.

– All diese Personen dürfen sich auch künftig mindestens einmal pro Woche gratis testen lassen.

Die Pflicht für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten, die nicht ausschließlich zu Hause arbeiten, kostenlose Schnelltests zur Verfügung zu stellen, bleibt weiterhin bestehen. Demnach müssen die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zweimal wöchentlich ein Testangebot machen.

Was kosten die Schnelltests künftig?

Bislang hat der Bund den privaten Testanbietern 11,50 Euro pro Schnelltest und 52 Euro pro PCR-Test erstattet. Diese Pauschale entfällt ab heute; es gibt keine staatliche Preisvorgabe. Größere Testanbieter in Berlin und Brandenburg kalkulieren künftig mit Preisen zwischen etwa zwölf und 25 Euro pro Corona-Schnelltests. Bei PCR-Tests dürften die Preise laut Anbietern zunächst zwischen etwa 60 und 120 Euro liegen.

Wie weist man den Anspruch auf einen kostenfreien Test nach?

Für Kinder und Jugendliche genügt ein Ausweis mit Foto. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss ein Zeugnis vom Arzt vorzeigen. Darauf muss nicht die jeweilige Diagnose stehen; es genügt die Bestätigung, dass eine medizinische Kontraindikation gegen eine Corona-Schutzimpfung vorliegt. Schwangere und Stillende können ihren Mutterpass als Nachweis vorlegen, Studenten können ihre Studienbescheinigung zusammen mit ihrem Impfpass zeigen. Studienteilnehmer können sich einen Teilnahmenachweis an der Studie ausstellen lassen.

Was wird aus den Teststellen und Testzentren?

In Berlin gibt es noch mehr als 1.000 Teststellen; fast alle werden privat betrieben. Wie viele davon nun schließen werden, ist noch nicht absehbar. Es gibt immer weniger Betreiber, weil die Nachfrage in den vergangenen Monaten stetig zurückgegangen ist. Laut Gesundheitsverwaltung wird der Berliner Senat zwölf landeseigene Testzentren geöffnet halten, davon je eins in jedem Bezirk. Diese sind nur für die Menschen vorgesehen, die weiterhin Anspruch auf kostenlose Tests haben. Ab dem 11. Oktober findet man alle Anbieter nicht mehr auf der Webseite, sondern unter direkttesten.berlin. PM