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Steglitz-Zehlendorf: Amt für Soziales wieder im Regelbetrieb

Steglitz-Zehlendorf: Amt für Soziales wieder im Regelbetrieb Normalität statt Notbremse: Nach mehreren Monaten pandemiebedingter Einschränkungen ist das Amt für Soziales wieder im Regelbetrieb.

Die sinkenden Infektionszahlen machen weitere vorsichtige Öffnungsschritte möglich. Mit Ablauf der 13. Juni ist die Zweite SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin außer Kraft getreten. Als einzige Einschränkung bleibt, dass Terminsprechstunden, wie in den letzten Monaten, Vorrang vor offenen Sprechstunden haben. Damit sollen die Anzahl der wartenden Personen reguliert und Infektionsrisiken auf ein Minimum reduziert werden.

Kunden ohne Termin müssen künftig Wartemarken ziehen. Davon ausgenommen sind Kunden der Arbeitsgruppe „Hilfe zur Pflege“, des Allgemeinen Sozialdienstes sowie des Bereichs Kosteneinziehung/Unterhaltsstelle/Bestattungen. Die Betreuungsbehörde bietet grundsätzlich Terminsprechstunden an. Wer eine Wartemarke gezogen hat, wird durch die Kollegen der Anmeldung aufgerufen. Dort wird das Anliegen aufgenommen und eine Entscheidung getroffen, wie dieses am besten bearbeitet werden kann.

Zum Schutz von Besuchern und Personal ist weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske oder einer medizinischen Maske im Amt für Soziales erforderlich. Personen, die aufgrund eines ärztlichen Attestes von der Maskenpflicht befreit sind, müssen ein negatives Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 24 Stunden sein darf. Außerdem bleiben alle aufgefordert, die gängigen Hygienevorschriften, Schutzmaßnahmen und Abstandsregeln einzuhalten. Viele Angelegenheiten lassen sich auf postalischem Weg, per E-Mail, telefonisch oder online erledigen. Wer nur etwas abzugeben hat, ist gebeten, den Hausbriefkasten zu nutzen.

Da nur eine gewisse Anzahl Personen Zutritt zum Haus hat, müssen sich Spontanbesucher auf Wartezeiten im Freien einstellen. Die Wartekapazitäten innerhalb des Gebäudes sind begrenzt, alle Gäste müssen die bereitgestellten Stühle nutzen. Personen mit telefonisch oder per E-Mail vereinbartem Termin müssen sich nicht in die Warteschlange einreihen, sondern können direkt zur Pförtnerloge gehen. Kunden werden gebeten, nach Möglichkeit allein im Amt zu erscheinen und auf eine Begleitperson zu verzichten. Ausnahmen gelten, wenn z.B. Übersetzer hingezogen werden müssen.

Die sieben bezirklichen Freizeitstätten für die Generation „55 plus“ haben seit 03. Juni 2021 ihre Außenbereiche für Kaffeebetrieb, Freiluftkonzerte und eingeschränkte (d.h. kontaktlose) Gruppenaktivitäten wieder geöffnet. PM  

Symbolbild: Pixabay.com