Verlängerung der Corona-Maßnahmen?
Berlin und Brandenburg erwägen aufgrund neuer Rekordzahlen, die Corona-Maßnahmen bis Ende März zu verlängern. Ursprünglich sollten diese am 19. März auslaufen.
Berlin und Brandenburg erwägen, die derzeit geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie über den 20. März zu verlängern. In Berlin soll der Senat am Sonnabend zu einer Sondersitzung zusammentreten. Dabei könnte entschieden werden, die derzeit bestehende Infektionsschutzverordnung, die am Sonntag auslaufen soll, mittels einer Übergangsregelung bis zum 31. März zu verlängern. Allerdings wird als ein Lockerungsschritt die Rückkehr der Kindergärten zum Normalbetrieb erwogen. Bei der heutigen (Dienstag, 15. März) Senatssitzung können die Regeln noch nicht verlängert werden, da zunächst der Bundesrat das Infektionsschutzgesetz anpassen muss. Dies wäre die rechtliche Grundlage für eine Verlängerung der Corona-Maßnahmen.
Berlin derzeit kein Corona-Hotspot
Vor dem Bundesrat soll sich am Mittwoch der Bundestag mit dem Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz befassen. Dieser wurde von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) erarbeitet. Demzufolge sollen am 20. März alle „tiefgreifenden Maßnahmen“ entfallen; eine Maskenpflicht bestünde nur noch in Pflegeheimen, in Kliniken sowie im Nahverkehr. Zudem bliebe die Testpflicht an Heimen und Schulen erhalten. Bleiben soll außerdem die bundesweite Maskenpflicht in Fernzügen sowie in Flugzeugen. Lauterbach zufolge soll es eine Übergangsregelung bis zum 02. April geben, bis das neue Gesetz greife.
Für schärfere Maßnahmen, die über diese Zeit hinaus reichen, müsste der Senat Berlin zum „Corona-Hotspot“ erklären. Dieser Schritt ist derzeit wenig wahrscheinlich: Laut Robert-Koch-Institut (RKI) beträgt die Sieben-Tage-Inzidenz in der Hauptstadt derzeit 871,8 liegt damit bundesweit auf dem niedrigsten Niveau. Bundesweit hat die Sieben-Tage-Inzidenz am Dienstag jedoch erneut einen Höchstwert erreicht. Das RKI gab diesen mit 1.585,4 an. Allerdings gehen Experten von einer hohen Zahl an Infektionsfällen aus, die in den Daten nicht erfasst sind. Ein Grund sind die begrenzten Kapazitäten etwa von Gesundheitsämtern bei der Nachverfolgung von Infektionen.
Längere Regeln wohl auch in Brandenburg
Auch im Land Brandenburg könnten viele Corona-Maßnahmen auch über den 20. März hinaus weiter gelten, so ein Entwurf der Corona-Landesverordnung. Zuerst hatte der RBB darüber berichtet. Am heutigen Dienstag will das Landeskabinett darüber beraten.
Laut Entwurf zufolge könnte das Abstandsgebot bestehen bleiben, ebenso wie die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, wenn dieser Abstand nicht eingehalten werden kann. Das könnte weiterhin in Innenräumen gelten, auch bei religiösen Veranstaltungen wie Gottesdiensten. Laut Entwurf soll die FFP2-Masken-Pflicht auch weiter in Bussen und Bahnen gelten, genau wie in Geschäften und Kultureinrichtungen wie Museen und Gedenkstätten. Auch Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sollen demnach weiterhin nur mit FFP2-Maske und einem aktuellen Negativ-Test betreten werden können. Für Brandenburg gibt das RKI derzeit (Dienstag, 15. März) eine Sieben-Tage-Inzidenz von 1.566,9 an.
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