BerlinBrandenburg

Wer zahlt bei Gewitterschäden?

Durch Unwetter können an Häusern, Wohnungseinrichtung und Autos hohe Schäden entstehen. Für einige davon kommen Wohn­gebäude-, Hausrat- oder Kfz-Versicherung auf. Die Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt, welche Versicherung wofür aufkommt und welcher Versicherungsschutz sinnvoll ist.

Wohngebäudeversicherung unerlässlich für Hausbesitzer

Für Sturmschäden am Haus – ab mindestens Wind­stärke acht – zahlt die Wohngebäudeversicherung. „Dazu zählen zum Beispiel Kosten für abge­deckte Dächer, oder Schäden durch umge­knickte Bäume. Auch Garten­häuser oder Garagen auf dem gleichen Grund­stück sind versichert, sofern sie in der Versicherungspolice angegeben sind“, erläutert Erk Schaarschmidt, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Grundsätzlich empfiehlt die Verbraucherzentrale Brandenburg allen Hausbesitzern den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung, sofern die finanzierende Bank dies nicht sowieso schon vorschreibt.

Zusätzliche Elementarschadenversicherung empfehlenswert

Gibt es keinen Sturm, sondern nur Starkregen, springt die Wohngebäudeversicherung nicht ein. „Bei Überschwemmungsschäden durch Starkregen hilft meist die Elementarschadenversicherung, die man als Ergän­zung zur Gebäude-  und zur Hausrat­versicherung abschließen kann“, so Schaarschmidt. „Leider bekommen Haus­besitzer in bestimmten Risikogebieten oft keinen bezahlbaren Vertrag, obwohl ein solcher Versicherungsschutz gerade für diese Personengruppe besonders empfehlenswert ist“, sagt der Jurist.

Viele Haus­eigentümer in Brandenburg haben als Versicherungsschutz noch eine alte DDR-Police. Damit sind sie gut versichert, denn darin sind auch Überschwemmungs­schäden enthalten. „Wer einen solchen Altvertrag hat, sollte ihn keinesfalls kündigen“, rät der Experte.

Hausratversicherung hilft bei Schäden am Mobiliar

Die Hausrat­versicherung kommt für Schäden an der Wohnungseinrichtung auf, zum Beispiel, wenn der Sturm ein Dach abgedeckt und der eindringende Regen die Einrichtung beschädigt hat. „Wenn man einfach nur vergessen hat, die Fenster zu schließen und ein Regenguss die Möbel beschädigte, gibt es kein Geld“, führt der Experte aus. „Bei sogenannten Überspannungs­schäden durch Blitzeinschlag ist die Lage etwas komplizierter. Sie sind nicht in jedem Vertrag versichert, können aber einge­schlossen werden.“

Kfz-Teilkasko kommt für viele Unwetterschäden auf

„Die Teilkaskoversicherung ist für viele Autohalter empfehlenswert, da sie eine große Bandbreite an Unwetterschäden abdeckt“, so Schaarschmidt. Darunter fallen Schäden durch Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Bei reinen Sturmschäden ist mindestens Wind­stärke acht Voraus­setzung für die Schadensbegleichung. Das gilt auch dann, wenn durch herumfliegende Gegenstände das Auto beschädigt wird. „Wer eine Voll­kasko­versicherung hat, bekommt auch wind­bedingte Schäden unter Wind­stärke acht ersetzt“, sagt der Jurist.

Was tun bei Unwetterschäden?

„Betroffene sollten Schäden immer unver­züglich ihrer Versicherung melden“, unterstreicht Schaarschmidt. „Außerdem sollten sie die Schäden dokumentieren, Fotos machen und gegebenenfalls Daten von Zeugen aufnehmen. Beschädigte Gegenstände sollten vorerst sichergestellt werden für den Fall, dass der Versicherer diese begutachten will“, so der Verbraucherschützer weiter.

Individuellen Rat erhalten Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Brandenburg:

persönliche Verbraucherberatung, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,

E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung

 

Text: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.