Wer zahlt bei Gewitterschäden?
Durch Unwetter können an Häusern, Wohnungseinrichtung und Autos hohe Schäden entstehen. Für einige davon kommen Wohngebäude-, Hausrat- oder Kfz-Versicherung auf. Die Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt, welche Versicherung wofür aufkommt und welcher Versicherungsschutz sinnvoll ist.
Wohngebäudeversicherung unerlässlich für Hausbesitzer
Für Sturmschäden am Haus – ab mindestens Windstärke acht – zahlt die Wohngebäudeversicherung. „Dazu zählen zum Beispiel Kosten für abgedeckte Dächer, oder Schäden durch umgeknickte Bäume. Auch Gartenhäuser oder Garagen auf dem gleichen Grundstück sind versichert, sofern sie in der Versicherungspolice angegeben sind“, erläutert Erk Schaarschmidt, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Grundsätzlich empfiehlt die Verbraucherzentrale Brandenburg allen Hausbesitzern den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung, sofern die finanzierende Bank dies nicht sowieso schon vorschreibt.
Zusätzliche Elementarschadenversicherung empfehlenswert
Gibt es keinen Sturm, sondern nur Starkregen, springt die Wohngebäudeversicherung nicht ein. „Bei Überschwemmungsschäden durch Starkregen hilft meist die Elementarschadenversicherung, die man als Ergänzung zur Gebäude- und zur Hausratversicherung abschließen kann“, so Schaarschmidt. „Leider bekommen Hausbesitzer in bestimmten Risikogebieten oft keinen bezahlbaren Vertrag, obwohl ein solcher Versicherungsschutz gerade für diese Personengruppe besonders empfehlenswert ist“, sagt der Jurist.
Viele Hauseigentümer in Brandenburg haben als Versicherungsschutz noch eine alte DDR-Police. Damit sind sie gut versichert, denn darin sind auch Überschwemmungsschäden enthalten. „Wer einen solchen Altvertrag hat, sollte ihn keinesfalls kündigen“, rät der Experte.
Hausratversicherung hilft bei Schäden am Mobiliar
Die Hausratversicherung kommt für Schäden an der Wohnungseinrichtung auf, zum Beispiel, wenn der Sturm ein Dach abgedeckt und der eindringende Regen die Einrichtung beschädigt hat. „Wenn man einfach nur vergessen hat, die Fenster zu schließen und ein Regenguss die Möbel beschädigte, gibt es kein Geld“, führt der Experte aus. „Bei sogenannten Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag ist die Lage etwas komplizierter. Sie sind nicht in jedem Vertrag versichert, können aber eingeschlossen werden.“
Kfz-Teilkasko kommt für viele Unwetterschäden auf
„Die Teilkaskoversicherung ist für viele Autohalter empfehlenswert, da sie eine große Bandbreite an Unwetterschäden abdeckt“, so Schaarschmidt. Darunter fallen Schäden durch Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Bei reinen Sturmschäden ist mindestens Windstärke acht Voraussetzung für die Schadensbegleichung. Das gilt auch dann, wenn durch herumfliegende Gegenstände das Auto beschädigt wird. „Wer eine Vollkaskoversicherung hat, bekommt auch windbedingte Schäden unter Windstärke acht ersetzt“, sagt der Jurist.
Was tun bei Unwetterschäden?
„Betroffene sollten Schäden immer unverzüglich ihrer Versicherung melden“, unterstreicht Schaarschmidt. „Außerdem sollten sie die Schäden dokumentieren, Fotos machen und gegebenenfalls Daten von Zeugen aufnehmen. Beschädigte Gegenstände sollten vorerst sichergestellt werden für den Fall, dass der Versicherer diese begutachten will“, so der Verbraucherschützer weiter.
Individuellen Rat erhalten Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Brandenburg:
persönliche Verbraucherberatung, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,
E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung
Text: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.