Zweites Silvester in der Pandemie: Das ist erlaubt
Auch zum kommenden Jahreswechsel gelten Regelungen, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Für Feuerwerk gilt ein Verkaufsverbot, für Ungeimpfte gelten Ausgangsbeschränkungen.
Verkaufsverbot für Feuerwerk
Zu jedem Jahreswechsel verletzen sich bundesweit hunderte Menschen aufgrund des falschen Einsatzes von Pyrotechnik. Da die Krankenhäuser durch die Corona-Pandemie bereits stark ausgelastet sind, soll das Verkaufsverbot für Feuerwerk der Klasse F2 dazu beitragen, dass weniger Böller-Verletzte hinzukommen, die schlimmstenfalls auf einen der derzeit wenigen Plätze in den Intensivstationen angewiesen sind. Aus demselben Grund war der Verkauf von Feuerwerk bereits zum Jahreswechsel 2020/2021 verboten; die Einweisungen von feuerwerksbedingt Verletzten waren in der Folge stark rückläufig.
Besteht in Brandenburg und Berlin ein flächendeckendes Böllerverbot?
Ein generelles Böllerverbot gilt nicht. Wer Feuerwerk besitzt oder in der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Böller im Ausland kauft, darf diese auf seinem Privatgrundstück zünden. Dies ist in Berlin am Silvesterabend ab 18:00 Uhr erlaubt und bleibt bis zum Neujahrsmorgen um 07:00 Uhr zulässig. Zwar darf an vielen öffentlichen Orten geknallt werden, doch es gibt 56 Böllerverbotszonen, in denen ein Feuerwerks- und Ansammlungsverbot gilt.
In Potsdam gilt im gesamten öffentlichen Stadtgebiet ein Böllerverbot – demzufolge darf kein Feuerwerk der Kategorie F2 gezündet werden, beispielsweise Raketen. Pyrotechnik der Kategorie F1 (Wunderkerzen, Tischfeuerwerke, Knallerbsen etc.) sind erlaubt. Dieselbe Regelung gilt für Cottbus.
Die derzeit geltenden Bund-Länder-Beschlüsse gestatten den Kommunen, „publikumsträchtige Plätze“ festzulegen, an denen das Zünden von Pyrotechnik untersagt ist. Diese müssen ihre Bürgerinnen und Bürger vorab über diese Böllerverbotszonen informieren, beispielsweise auf ihren Internetseiten. Wer in Brandenburg in der Öffentlichkeit knallen will, sollte sich daher erkundigen, wo dies erlaubt oder untersagt ist. Zudem müssen Ungeimpfte beachten, dass für sie auch zu Silvester in Brandenburger Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von über 750 von 22:00 bis 06:00 Uhr nächtliche Ausgangsbeschränkungen gelten.
Darf im Ausland gekauftes Feuerwerk genutzt werden?
Die Verwendung von im Ausland gekaufter Pyrotechnik ist vom Vorhandensein eines Prüfsiegels abhängig. Über die Grenze dürfen nur Feuerwerkskörper mit dem CE-Kenzeichen eingeführt werden. Gestattet sind Artikel der Klassen F1 (Tischfeuerwerk, Wunderkerzen etc.) sowie F2 (Silvesterfeuerwerk). Ausschlaggebend ist dabei die Nummer 0589 hinter dem CE-Kennzeichen. Ist diese aufgedruckt, wurde der Feuerwerkskörper entsprechend dem Sprengstoffgesetz überprüft und zertifiziert. Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 (Mittel- und Großfeuerwerk) erfordert laut Sprengstoffgesetz eine besondere Erlaubnis und ist daher für Laien untersagt.
Wie werden die Böllerverbote durchgesetzt?
In Berlin rechnen Feuerwehr und Polizei mit vielen Einsätzen während der Silvesternacht. Wie in den Vorjahren will die Feuerwehr ab 19:00 Uhr den Ausnahmezustand ausrufen. Demzufolge wird das Personal auf den Feuerwachen und in der Leitstelle aufgestockt. Die Personalstärke wird gegenüber dem Regelbetrieb auf knapp 1.400 Kräfte verdreifacht: über 700 Kräfte bei der Berufsfeuerwehr, mehr als 530 ehrenamtliche Kräfte von 59 Freiwilligen Feuerwehren und etwa 100 zusätzliche Kräfte von der Bundeswehr, dem Technischen Hilfswerk und von Hilfsorganisationen. Mehr als 340 Fahrzeuge sind während der Silvesternacht besetzt.
In Berlin wird die Polizei im ganzen Stadtgebiet die Böllerverbotszonen kontrollieren. Hierfür ist ein höherer Personaleinsatz als im Regelbetrieb vorgesehen. Im Vorjahr waren 2.900 zusätzliche Kräfte im Einsatz, darunter 600 Beamte aus anderen Bundesländern. ph
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