Brandenburg

3G-Regel in Brandenburgs Finanzämtern

Angesichts der steigenden Corona-Infektionszahlen gilt in den Finanzämtern der Landes Brandenburg ab sofort die 3G-Regel. Persönliche Termine müssen telefonisch vereinbart werden.

In den Finanzämtern im Land Brandenburg gilt ab Donnerstag, 25. November 2021, die 3G-Regel. Um die rasante Ausbreitung der infektiöseren Delta-Variante von SARS-CoV-2 zu bremsen, haben in Anlehnung an die anderen Beschränkungen im öffentlichen Bereich bis auf Weiteres nur Bürgerinnen und Bürger Zutritt zum Finanzamt, wenn sie nachweisen können, dass sie oder er vollständig geimpft, genesen oder getestet ist (3G-Regel) und sich mittels eines Ausweisdokumentes (Personalausweis oder Reisepass) identifizieren kann. Kein Publikumsverkehr ist aktuell im Finanzamt Nauen möglich, das weiterhin wegen Umbauarbeiten geschlossen bleibt.

Für den Besuch der Service- und Informationsstellen (SIS) in den Finanzämtern müssen die Besucher wieder wie im Sommer dieses Jahres persönliche Termine vereinbaren. Spontane Termine sind nur möglich, sofern freie Zeitfenster zur Verfügung stehen. Anderenfalls muss ein gesonderter Termin vereinbart werden, um die geltenden Hygiene- und Abstandregeln einhalten zu können. Für Besprechungen mit anderen Stellen im Finanzamt sind – wie bisher auch – ebenfalls vorherige Terminvereinbarungen erforderlich.

Bei den Terminen selbst müssen die geltenden Corona-Hygieneregeln eingehalten werden. Das heißt, die Besucher müssen eine medizinische Maske (sogenannte OP-Masken oder auch Atemschutzmasken nach dem Standard FFP2 oder vergleichbar) tragen und die Abstände zu anderen Personen wahren.

Brandenburgs Finanzministerium verweist ferner darauf, dass Vordrucke wie bisher auch nicht abgeholt werden müssen, sondern auf der Seite https://www.formulare-bfinv.de/ heruntergeladen oder beim Finanzamt schriftlich oder telefonisch angefordert werden können. Generell empfiehlt das Finanzministerium, Steuererklärungen elektronisch abzugeben. Die Bürger erhalten so einen schnellen, bequemen und papierlosen Zugang zum Finanzamt. Ein Drucker ist dann nicht erforderlich. Bei elektronisch erstellten Steuererklärungen besteht darüber hinaus die Möglichkeit, dass die Finanzämter Einkommensteuerbescheide ab dem Veranlagungszeitraum 2019 über einen Datenabruf in „Mein ELSTER“ elektronisch bekanntgeben. Hierfür muss in der mit ELSTER oder einer anderen Software erstellten Steuererklärung die Einwilligung gegeben werden. Über die Bereitstellung des Bescheids wird per E-Mail informiert. Der Einkommensteuerbescheid kann sofort nach Erhalt der E-Mail im PDF-Format sicher abgerufen werden.

Zur Nutzung des Online-Finanzamtes „Mein ELSTER“ unter www.elster.de ist zur Sicherheit eine einmalige Registrierung erforderlich. Es wird ein Benutzerkonto erstellt. Nicht nur die Steuererklärung, sondern auch elektronische Nachrichten können darüber an das Finanzamt gesendet werden. Ein Antrag auf Fristverlängerung oder ein Einspruch sind ebenso elektronisch möglich.

Die Adressen und Öffnungszeiten der Finanzämter im Land Brandenburg sind unter https://finanzamt.brandenburg.de abrufbar. PM

Symbolbild: Pixabay.com