Anmeldefrist für Fischereischein bis 21. April
Wer im Land Brandenburg die Raubfischangel auswerfen möchte, benötigt den unbefristeten Fischereischein. Die nötige Anglerprüfung findet am 4. Mai statt, die Anmeldefrist läuft bis zum 21. April.
Durchgeführt wird die Anglerprüfung von der unteren Fischereibehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark. Sie findet ab ab 17:00 Uhr in der Kreisverwaltung, Potsdamer Straße 18, in Brandenburg an der Havel statt.
Wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und an dieser Anglerprüfung teilnehmen möchte, kann sich in der unteren Fischereibehörde bis zum 21. April schriftlich anmelden. Das Antragsformular sowie die Links zum Fragenpool und zum Onlinetest sind im Internet unter www.potsdam-mittelmark.de Bürgerservice > Dienstleistungen A – Z> „Anglerprüfung-Zulassung/Prüfungsteilnahme“ eingestellt. Die Prüfungsgebühr beträgt 25,00 Euro.
Weitere Fragen zur Anglerprüfung werden gern unter der Telefon-Nr. 03381 533-149 beantwortet.
Text: PM; Foto: Esther Braune / pixelio.de