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Brandenburgs Landesregierung beschließt Corona-Lockerungen

Der Höhepunkt der Omikron-Welle scheint erreicht, und die Brandenburger Landesregierung setzt die zwischen Bund und Ländern vereinbarten Lockerungsschritte um. Die Infektionszahlen sind weiterhin hoch.

Das Brandenburger Kabinett hat am Dienstag die Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Sie tritt bereits heute (23. Februar) in Kraft und gilt bis einschließlich 19. März. Brandenburg setzt damit die drei Öffnungsschritte um, die Bund und Länder in der Videoschaltkonferenz am 16. Februar vereinbart hatten.

Die wesentlichen Änderungen: Ab heute gelten die Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene, die 2G-Regel in der Gastronomie sowie die 3G-Bestimmungen bei sogenannten „körpernahen Dienstleistungen“. Bei sexuellen Dienstleistungen gilt jedoch weiterhin 2G. Für Versammlungen und Demonstrationen gibt es keine speziellen Regelungen mehr, nur das allgemeine Abstandsgebot ist einzuhalten. Großveranstaltungen sind mit Auflagen wieder mit mehr als 1.000 Teilnehmern möglich. Für Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter entfallen die bisherigen Personenobergrenzen. Für Gedenkstätten, Museen, Freizeitparks, Tierparks, Zoos gilt nur noch eine FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Spezialmärkte, Jahrmärkte und Volksfeste können wieder stattfinden (2G in Innenräumen, 3G draußen).

Ab dem 04. März gilt die 3G-Regel für Gaststätten, Hotels, Spaß- und Freizeitbäder sowie Innen-Spielplätze. Bei Indoor-Sport gilt 3G ebenfalls, bei Sport im Freien entfällt diese Regel. Für alle Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter, Spezialmärkte, Jahrmärkte und Volksfeste sowie für Theater, Konzerthäuser und Kinos gilt 3G (drinnen und draußen) und FFP2-Maskenpflicht (drinnen). Die zulässige Personenzahl bei Großveranstaltungen wird weiter erhöht. Diskotheken, Clubs und Festivals können unter 2G-Plus-Bedingungen öffnen.

Ab dem 20. März sollen nach dem Bund-Länder-Beschluss alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens wie zum Beispiel die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen oder das Abstandsgebot im öffentlichen Raum sollen weiter gelten.

Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD): „Die Einschränkungen werden verantwortungsbewusst und schrittweise zurückgefahren – so bekommen wir alle ein Stück Freiheit zurück.“

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Bündnis 90/Grüne): „Die Zahl der Neuinfektionen bewegt sich weiterhin auf einem hohen Niveau, aber auch Brandenburg scheint den Zenit überschritten zu haben. Die Lage in den Krankenhäusern ist derzeit beherrschbar, auch wenn wir dort weiterhin hohe Personalausfälle haben. Noch gibt es keinen Grund für eine Entwarnung. Deshalb ist die stufenweise Öffnung mit Augenmaß jetzt der richtige Weg. Wir dürfen aber nicht so tun, als ob Corona damit ein für alle Mal vorbei wäre! Selbstverständlich brauchen wir auch nach dem 19. März noch bundesrechtliche Grundlagen, um Basisregeln wie Hygienemaßnahmen, Maskenpflicht, Abstandsgebot und Testen entsprechend dem Infektionsgeschehen umsetzen zu können. Hier erwarte ich von der Bundesregierung die erforderliche Änderung des Infektionsschutzgesetzes.“

Innenminister Michael Stübgen (CDU): „Brandenburg hebt seit einigen Wochen schrittweise die Coronamaßnahmen auf. Die Entwicklung der Pandemie zeigt, dass wir mit unserem Lockerungskurs richtig liegen und daran festhalten können. Schwerwiegende Belastungen für die kritische Infrastruktur sind momentan nicht zu befürchten. Wir werden daher auch den Krisenstab zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung (KASOP) ab Montag in den Ruhezustand versetzen. In den vergangenen Wochen sind viele Brandenburger auf die Straße gegangen und haben gegen Coronamaßnahmen demonstriert. Ich habe Verständnis dafür, wenn Menschen von der Pandemie genervt sind und es ist ihr gutes Recht, auch zu demonstrieren. Die Infektionszahlen lassen es zu, dass Versammlungen im Freien wieder mit mehr als 1.000 Teilnehmern und ohne Maske stattfinden können. Es bleibt aber dabei, dass auch für Meinungs- und Versammlungsfreiheit Regeln gelten. Eine einfache Regel lautet, dass Versammlungen im Vorfeld angemeldet werden müssen. Ich bitte alle erneut, sich daran zu halten.“

Die Corona-Lage in Brandenburg

In Brandenburg lag die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz am Dienstag bei 1.616,1 (Vorwoche: 1.813,7 / vor vier Wochen: 1.194,8). Der bisherige Höchstwert seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie wurde am 15. Februar 2022 mit 1.813,7 erreicht.

Die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz betrug am Dienstag 4,9 (Corona-Ampel: Gelb / Wert vor vier Wochen: 3,75). Der Anteil der intensivpflichtigen Covid-19-Patienten an der Zahl der aktuell tatsächlich betreibbaren Intensivbetten (ITS) liegt landesweit aktuell bei 10,1 Prozent (Corona-Ampel: Gelb / Wert vor vier Wochen: 11,6 Prozent).

Aktuell werden 688 Personen mit einer Covid-19-Erkrankung in Krankenhäusern behandelt, davon befinden sich 71 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 47 beatmet werden. Zum Vergleich: Vor vier Wochen mussten 421 Personen mit einer Covid-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt werden. Davon befanden sich 86 in intensivmedizinischer Behandlung, wovon 65 beatmet werden mussten. PM

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