Diebstahlschutz durch künstliche DNA
Nach den Weihnachtsfeiertagen meldete ein Handwerksbetrieb in Rathenow, dass aus dem Firmentransporter Werkzeug und Maschinen im Wert von insgesamt etwa 5000 Euro gestohlen wurden. Die Täter hatten die Seitentür aufgebrochen, um ins Fahrzeug zu gelangen. Dadurch entstand auch am Transporter ein Schaden von etwa 3000 Euro. In den vergangenen Wochen hat die Polizeidirektion West zahlreiche weitere Anzeigen zu Einbrüchen in Firmentransporter aufgenommen. Der finanzielle Schaden am Fahrzeug liegt dabei oft noch unter dem Schaden des gestohlenen Werkzeugs. Auch vor Feuerwehren im Einsatz machen die Diebe nicht Halt. Darum arbeitet zum Beispiel auch die Feuerwehr Teltow mit künstlicher DNA.
Das rät die Polizei
Firmenfahrzeuge sollten nach Möglichkeit auf verschlossenen Grundstücken, bewachten Parkplätzen, in Garagen oder gut beleuchteten Stellen abgestellt werden und die Alarmanlage des Fahrzeugs aktiviert werden.
Wertvolles Werkzeug und Maschinen sollten nicht unbeaufsichtigt oder über Nacht im Fahrzeug gelassen werden.
Ein freier Blick ins Innere des Fahrzeuges kann den Dieben zeigen, dass es „nichts zu holen gibt“.
Werkzeug und Maschinen können zusätzlich mit künstlicher DNA gesichert werden. Dadurch kann gefundenes Diebesgut den rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werden. Die DNA kann aber auch vorbeugend wirken. Auf dem Werkzeug und dem Fahrzeug werden Aufkleber angebracht mit dem Hinweis auf die künstliche DNA.
Eine Liste der Wertgegenstände im Fahrzeug, wenn möglich mit Individualnummern, kann der Polizeit später helfen.
Helfen können auch Beobachter: Informieren Sie sofort die Polizei über die Rufnummer 110, wenn Sie ungewöhnliche Beobachtungen machen, wenn z.B. fremde Personen Fahrzeuge ableuchten oder fotografieren. Notieren Sie sich ggf. das Kennzeichen von deren Fahrzeugen.
Wie funktioniert künstliche DNA?
Künstliche hergestellte Markierungsflüssigkeit, die langlebig und nur schwer zu entfernen ist, wird wie ein Lack an einer Stelle aufgetragen. Aufkleber mit einem Hinweis auf die Anwendung künstlicher DNA (KDNA) an Türen, Fenstern, Gegenständen und Fahrzeugen sollen potentielle Diebe abschrecken. Durch eine Registrierung der Charge in einer Datenbank des Herstellers ist die KDNA eindeutig einem Anwender zuzuordnen. Die Polizei kann die Markierung unter UV-Licht erkennen, analysieren und das Diebesgut so einem Eigentümer zuordnen.
Anwenden können künstliche DNA Privatpersonen und Gewerbetreibende. Verschiedene Hersteller bieten dafür Markierungssets in unterschiedlichen Mengen an, die auf eigene Kosten erworben werden können.
Örtliche Polizeidienststelle beraten Interessierte über die Möglichkeit der künstlichen DNA. Weiterführende Informationen erhalten Sie vom Bereich Prävention der jeweiligen Polizeiinspektionen oder auf der Internetseite www.polizei-beratung.de.
Foto: Polizeidirektion West