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Erste Anglerprüfung 2020

Der Natur nahe sein, zur Ruhe kommen und sich sein Essen selber fangen. Wer in deutschen Gewässern Angeln möchte, benötigt einen Fischereischein bzw. Angelschein. Die nächste Anglerprüfung der Unteren Fischereibehörde des Landkreises Teltow-Fläming findet am 18. Februar (Dienstag), um 18:00 Uhr, im Kreishaus in Luckenwalde statt.

Voraussetzung für den Angelschein

Die erfolgreich bestandene Anglerprüfung ist eine Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines. Dieser wird für das Angeln von Raubfischen benötigt, Friedfische dürfen im Land Brandenburg ohne Fischereischein geangelt werden. Man benötigt den Fischereischein auch, wenn man in anderen Bundesländern die Angel auswerfen möchte. Die Teilnehmer haben zwei Stunden Zeit, um die Prüfungsfragen zu beantworten.

Was kostet der Angelschein?

Für die Teilnahme an der Anglerprüfung ist vorab ein formgebundener Antrag bei der Unteren Fischereibehörde zu stellen. Die Gebühr für die Anglerprüfung beträgt 25 Euro.

Die Anträge sind in der Unteren Fischereibehörde erhältlich oder unter dem unten angeführten Link auf der Homepage des Landkreises zu finden. Die Fischereibehörde erreichen Sie unter der Telefonnummer 03371 608 2114 oder per E-Mail: ordnungsamt@teltow-flaeming.de. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises.

Text: Landkreis Teltow-Fläming/ Foto: Jerzy Górecki auf Pixabay