Brandenburg

Landkreis Teltow-Fläming warnt vor Wanderarbeitern

Das Ordnungsamt des Landkreises Teltow-Fläming warnt vor Wanderarbeitern, die in den letzten Wochen vermehrt Hauseigentümer im nördlichen Kreisgebiet ansprechen.

Seit einigen Wochen sind irische und britische Wanderarbeiter im Kreisgebiet unterwegs. Sie handeln stets nach gleicher Masche, indem sie anhand von Fotos angebliche Referenzobjekte zeigen, um Kunden zu einer Auftragsvergabe zu Dumpingpreisen zu bewegen.

Die von den Kolonnen verwendeten Firmenbriefköpfe bzw. Unterlagen wirken zwar seriös, enthielten jedoch häufig nur fingierte Angaben. Überprüfungen hätten in der Vergangenheit oft ergeben, dass es sich um Scheinfirmen handelte. Auch wurden von diesen vermeintlichen Firmen Arbeiter beschäftigt, die sich illegal in Deutschland aufhielten.

Als besondere Zugabe wird die Bezahlung ohne Rechnung und ohne Mehrwertsteuer angeboten.

Vermeintliche Schnäppchen werden teuer

Das Ordnungsamt kennt den Ärger der Geprellten. Was sich zunächst wie ein Schnäppchen anhört, entpuppt sich bereits bei einem Preisvergleich mit den Angeboten heimischer Betriebe als Irrtum. Spätestens, wenn nach einiger Zeit der minderwertige Asphalt bröckelt bzw. verlegte Pflastersteine wackeln oder nachgeben und aus den schadhaften Stellen Löwenzahn oder Unkraut wächst oder der Strukturputz oder der Anstrich von der Fassade blättert, werden die Auftraggeber feststellen, dass die Arbeiten zwar billig, aber wegen der mangelnden Qualität doch zu teuer waren. Regressansprüche sind nicht durchsetzbar, denn die Wanderarbeiter sind längst über alle Berge verschwunden.

Das ist Schwarzarbeit!

Das Ordnungsamt des Landkreises als zuständige Behörde bei der Bekämpfung von illegaler Gewerbe- und Handwerksausübung sowie Schwarzarbeit weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sich bei dieser Art von Geschäften um Schwarzarbeit handelt. Dabei werden nicht nur Steuern und Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen, sondern auch handwerks- und gewerberechtliche Vorschriften verletzt. Auch handelt der Auftraggeber wegen der Beauftragung von Schwarzarbeit ordnungswidrig. Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sieht hierfür erhebliche Geldbußen vor.

Erstatten Sie Anzeige!

Wer die Trupps bei der Arbeit sieht oder wem Aufträge angeboten werden, wird deshalb gebeten, sich beim Ordnungsamt des Landkreises Teltow-Fläming zu melden. Hinweise können unter der Rufnummer 03371 608-2123 oder über das Internet unter dem folgendem Link gegeben werden:

Formular zur Anzeige:

http://www.teltow-flaeming.de/de/legacy/anzeige-schwarzarbeit.php

Weitere Informationen zum Kampf gegen Schwarzarbeit im Landkreis Teltow-Fläming:

http://www.teltow-flaeming.de/de/wirtschaft/arbeit/tf-gegen-schwarzarbeit.php

Mit einer Anzeige helfen Sie zu verhindern, dass Mitmenschen auf die üblen Tricks der Wanderarbeiter hereinfallen.

Schützen können Sie sich als Auftraggeber, indem sie sich den Namen der Mitarbeiter, den Firmennamen und den Sitz der Firma mitteilen lassen. Erkundigen Sie sich bei der entsprechenden Gewerbebehörde und der zuständigen Handwerkskammer, ob die Firma dort angemeldet ist. Auch kann man sich eine Reisegewerbekarte oder Handwerkskarte zeigen lassen und fotografieren. Mitarbeiter der Firmen sollten nicht unbeobachtet gelassen werden. Die Befragung und Einholung alternativer Angebote bekannter oder einheimischer Unternehmen kann ratsam sein.

Text: PM, Foto: Siegfried Fries/ pixelio.de

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