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Mit der Strompreisbremse gegen Schock-Preise

Auch in Brandenburg erhöhen die Stromversorger teils drastisch ihre Preise. Die Strompreisbremse soll jedoch auch in der Mark den Preisschock abfedern und finanzielle Belastungen für die Verbraucher spürbar verringern.

Brandenburger Stromkunden müssen sich auf bevorstehende Preiserhöhungen einstellen. So erhöhen die Stadtwerke Potsdam im Januar 2023 ihre Preise; dort wird ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 1.800 Kilowattstunden monatlich 13,61 EUR mehr bezahlen – ein Plus von 21 Prozent. Der Preis pro Kilowattstunde steigt konkret von 37,96 Cent auf 46,48 Cent. Zur Veranschaulichung: Eine Kilowattstunde genügt, um ein Abendessen für vier Personen zu kochen, sieben Stunden den Fernseher laufen zu lassen oder sich eine Stunde lang die Haare zu föhnen.

Die Potsdamer Stadtwerke nehmen damit die vierte Änderung seit dem Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine vor und begründen dies mit den gestiegenen Energiepreisen. So habe sich der Einkaufspreis für Strom seit Anfang 2021 verzehnfacht und bewege sich trotz Schwankungen auf hohem Niveau. Noch sei nicht absehbar, wann diese Hochpreisphase ende, erklärte eine Sprecherin des Unternehmens.

Höhere Preise in Frankfurt (Oder) ab Dezember, Brandenburg/Havel folgt

In Kürze werden die Strompreise in Frankfurt (Oder) erhöht. Kunden der Stadtwerke müssen dort statt 35,07 Cent ab dem 01. Dezember 51,73 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Am 01. Januar 2023 wird der Strom dann auch in Brandenburg/Havel teurer. Werden im Jahr durchschnittlich 2.500 Kilowattstunden verbraucht, erhöht sich der monatliche Fix-Tarif des Unternehmens um etwa 35 Euro, teilten die Stadtwerke mit. Dies sei die erste Preisanpassung in den Fix-Tarifen seit einem Jahr. Sobald Steuern und Umlagen sich im kommenden Jahr ändern, würden die Fixpreise angepasst, sowohl nach oben als auch nach unten. Selbstverständlich sollen alle staatlichen Maßnahmen zur Entlastung der Kunden umgesetzt werden, unterstreicht der kaufmännische Geschäftsführer Michael Woik.

Mit der Strompreisbremse gegen die Preislawine

Eine Entlastung der Stromkunden ist jedoch in Sicht: Die am Freitag durch die Bundesregierung beschlossene Strompreisbremse soll die Belastungen durch die aktuelle Preisentwicklung dämpfen. Wenn Bundestag und Bundesrat im Dezember zustimmen, kann sie wie geplant 2023 in Kraft treten. Dabei soll bei Haushalten und kleineren Unternehmen für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs der Preis gedeckelt werden, und zwar auf 40 Cent je Kilowattstunde. Verbraucht der Kunde mehr, zahlt er den normalen Vertragspreis. Dies soll zudem einen Sparanreiz geben. Es ist vorgesehen, dass die Stromversorger die Strompreisbremse ab März in ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigen. Rückwirkend soll sie dann auch für Januar und Februar gelten. Bis zur Verabschiedung des Gesetzes müssen jedoch Details für die genaue Umsetzung geklärt werden.

Überschussgewinne von Energieversorgern sollen besteuert werden

Die geplante Strompreisbremse soll größtenteils durch den Staat finanziert werden. Allerdings sollen zur Mitfinanzierung bis mindestens Ende Juni 2023 auch „Zufallsgewinne“ von Unternehmen auf dem Strommarkt rückwirkend ab 01. September abgeschöpft werden. Dies betrifft beispielsweise Produzenten von Ökostrom aus Wind und Sonne, die zuletzt von hohen Preisen an der Strombörse profitiert haben. Im Gesetzentwurf zur Strompreisbremse ist dabei die Rede von „Überschusserlösen“. Diese sollen grundsätzlich anhand der Preise am sogenannten Spotmarkt, der den Strompreis anhand des aktuellen Verbrauchs und des vorhandenen Lieferumfangs annähernd in Echtzeit bestimmt. Derzeit befindet sich der Gesetzentwurf innerhalb der Bundesregierung noch in der Abstimmung zwischen den Ministerien.

Energieversorger und Verbände kritisieren Entlastungspläne

Unterdessen kritisieren Energieversorger und -verbände die Pläne vehement: So verstoße der Gesetzentwurf gegen EU-Recht und verletze die Eigentumsgarantie, ist der Hamburger Energieversorger Lichtblick überzeugt. Der geplante Abschöpfungsmechanismus führe zu tiefgreifenden Verzerrungen auf dem deutschen Strommarkt. Dies führe zu steigenden Strompreisen für Verbraucher, einer Behinderung des weiteren Ausbaus von erneuerbaren Energie oder auch im Einzelfall zur Zahlungsunfähigkeit der Anlagenbetreiber.

Scharfe Kritik kam außerdem vom Bundesverband Erneuerbare Energien. Es bestünden erhebliche verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken; rückwirkende Eingriffe in wirtschaftliche Prozesse seien bereits mehrfach als eindeutig verfassungswidrig beschieden worden. Der Verband hatte bereits erklärt, es sei mit einer Klagewelle zu rechnen; die Bundesregierung solle allein aus juristischen Gründen eine einfache steuerliche Lösung wählen. ph

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