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Verbraucherschutz: In Polen lieber Geschenke als Böller kaufen

Auf öffentlichem Grund gilt auch beim diesjährigen Silvesterfeiern ein Böllerverbot – nicht jedoch auf Privatgrundstücken. In Deutschland ist der Verkauf von Pyrotechnik verboten; in Polen ist diese jedoch erhältlich. Verbraucherschützer raten dennoch vom Kauf ab und nennen Alternativen.

In der Adventszeit schauen die Brandenburger nach Weihnachtsgeschenken dies- und jenseits der Oder. Durch das coronabedingte Verkaufsverbot von Feuerwerk in Deutschland liebäugelt auch der ein oder die andere mit dem Kauf von Knallern und Raketen im Nachbarland. Allerdings gilt Polen seit Sonntag als Corona-Hochrisikogebiet, was für Ungeimpfte nach der Rückkehr mit einer Quarantänepflicht verbunden ist. Wer nur kurz ins Nachbarland zum Einkaufen fährt, könne dies unter Beachtung von Hygienevorschriften sowie der 3G-Regel dennoch machen, erklärt das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum (VIZ).

Kein generelles Umtauschrecht beim Einkauf vor Ort

Auf dem Basar oder in Läden sollten sich Kunden den Kauf eines Weihnachtsgeschenkes gut überlegen, denn in Polen gilt kein generelles Umtauschrecht. „Ist der Beschenkte mit dem Fund unter dem Weihnachtsbaum nicht ganz zufrieden, kann man nur auf die Kulanz des Händlers hoffen“, sagt Katarzyna Guzenda, Leiterin des VIZ. „Wer beim Kauf unsicher ist, sollte auf jeden Fall im Laden nach den Umtauschmöglichkeiten fragen und sich dies am besten auf dem Kassenbon bestätigen lassen“, so Guzenda. Beim Onlineshopping dagegen sind Verbraucher genauso wie in Deutschland geschützt: Bei Nichtgefallen gilt grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dabei müssen Verbraucher aber in der Regel die Kosten der Rücksendung tragen.

Einige polnische Feuerwerks-Artikel sind in Deutschland verboten

Da auch in diesem Jahr ein bundesweites Verkaufsverbot für Böller gilt, könnten einige Bürger den Kauf von Feuerwerk in Polen in Erwägung ziehen. „Davon raten wir ab“, sagt Guzenda. „Zwar ist das Zünden von Böllern auf privatem Gelände rechtlich erlaubt. Darauf sollte man wegen der Verletzungsgefahr und der aktuellen Überlastung von Krankenhäusern sowie aus Rücksicht auf Tiere lieber verzichten.“ Ohnehin dürfen einige Feuerwerksartikel der Kategorie F2, die in Polen frei verkäuflich sind, nach Deutschland nur mit besonderer Erlaubnis eingeführt werden. „Fehlt bei eingekauften pyrotechnischen Artikeln das CE-Sicherheitskennzeichen, ist die Einfuhr dieser Produkte verboten und strafbar“, warnt Guzenda.

Fragen zu grenzüberschreitenden Verbraucherangelegenheiten beantwortet das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum derzeit telefonisch:

Beratungstermine können Verbraucher unter 0331-98-22-9995 (Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr) oder per E-Mail an konsument@vzb.de vereinbaren. Aktuelle Informationen zu Verbraucherfragen rund um Corona hat die Verbraucherzentrale hier zusammengestellt: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/corona PM

Symbolbild: Pixabay.com