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PROJECT Immobilien: Insolvenzverfahren eröffnet

Bei der insolventen PROJECT Immobilien-Gruppe kommen die Bemühungen zur Fortsetzung der laufenden Bauprojekte weiter voran. Ziel ist es unverändert, möglichst viele der angefangenen Bauprojekte abzuschließen und den wirtschaftlichen Schaden für die betroffenen Käufer sowie Fondsanleger zu minimieren. Das zuständige Amtsgericht Nürnberg hat inzwischen die Insolvenzverfahren über die Gesellschaften der PROJECT Immobilien-Gruppe eröffnet, die in der ersten August-Hälfte Insolvenz angemeldet hatten.

Als Insolvenzverwalter für die PROJECT Immobilien Holding und den überwiegenden Teil der Konzerngesellschaften bestellte das Gericht Rechtsanwalt Volker Böhm von der Kanzlei Schultze & Braun. Für zwei weitere Gesellschaften wurden Dr. Elske Fehl-Weileder und Katharina Franke als Insolvenzverwalterinnen bestellt (ebenfalls Schultze & Braun).

Insgesamt unterhält die PROJECT Immobilien-Gruppe 119 Projektgesellschaften mit Projekten in unterschiedlichen Bau- und Verkaufs-Stadien: von unbebauten Grundstücken über erste Rohbauarbeiten bis kurz vor oder sogar nach Fertigstellung. Davon  befinden sich 80 in der Insolvenz. „Wir sind mit Verfahrenseröffnung so weit, dass wir für jede Fallgruppe eine Vorgehensweise definiert haben, die so werterhaltend wie möglich ist und wirtschaftliche Nachteile bei allen Beteiligten so gut wie möglich vermeidet“, so Volker Böhm, Insolvenzverwalter der Holdinggesellschaft. „Das gilt insbesondere für die mehr als 1.400 betroffenen Käufer der rund 1.850 Wohnungen. Bei steckengebliebenen Bauvorhaben in Insolvenzverfahren ist das nicht ganz einfach. Deswegen  kommt es nicht selten vor, dass diese längere Zeit stillstehen oder sogar als Bauruinen enden.“

Für 39  Projektgesellschaften wurde noch kein Insolvenzantrag gestellt. Sie unterstehen daher nicht dem Insolvenzverwalter. Böhm betonte, dass die Lösungsansätze auch für die Projekte erarbeitet wurden, deren Projektgesellschaften bislang keinen Insolvenzantrag gestellt haben. „Bei diesen Projekten liegt die Entscheidung wie es weitergeht aber bei den Gesellschaftern“, so der Insolvenzverwalter.

Ein Teil der laufenden Bauprojekte kann aller Voraussicht nach in Zusammenarbeit mit Generalunternehmern fertiggestellt werden, die die Bauleistungen und Gewährleistung übernehmen. PROJECT kann sich dadurch auf die Projektsteuerung konzentrieren. Bereits im September hatte Böhm für drei Nürnberger PROJECT-Baustellen einen lokal ansässigen Bauunternehmer für deren Fertigstellung gewinnen können.

Sieben weitere Bauprojekte sind bereits soweit fortgeschritten, dass kein Generalunternehmer bereit war, den Weiterbau zu übernehmen. „Bei einem Rohbau kann der Generalunternehmer sein wirtschaftliches Risiko gut einschätzen“, erläuterte Böhm. „Fortgeschrittene Baustellen, wo z.B. der Innenausbau schon begonnen hat oder die Leitungen schon liegen, sind dagegen für einen Generalunternehmer eine Black Box, und sie sind nicht bereit, dafür die Gewährleistung zu übernehmen. Wir werden aber auch hier die Käufer nicht im Regen stehen lassen sondern die Voraussetzungen für eine Fertigstellung des Objektes durch die Eigentümergemeinschaft schaffen“, so Böhm. In diesen Fällen stellt PROJECT Immobilien den Wohnungseigentümergemeinschaften alle Unterlagen zusammen, die erforderlich sind, damit die Eigentümer die Fertigstellung mit Einzelzunternehmern beauftragen können. „Das bedeutet für die Käufer, dass sie sich ein Stück weit selbst organisieren müssen“, betont Böhm. „Allerdings lässt das Insolvenrecht hier keine andere Wahl, und es ist der einzige Weg eine Bauruine und damit einen massiven wirtschaftlichen Schaden zu vermeiden.“

Symbolfoto: pixabay.com