Stahnsdorfer Gemeindevertreter stimmen für Neuverhandlungen der Feuerwehr-Finanzierung
Die Stahnsdorfer Gemeindevertreter haben einstimmig für Neuverhandlungen des Feuerwehrvertrags von 1997 mit Teltow und Kleinmachnow gestimmt. Damit haben nun alle drei Kommunen ein Sonderkündigungsrecht.
Nach Kleinmachnow und Teltow hat auch die Stahnsdorfer Gemeindevertretung über den Beschluss zu den Neuverhandlungen über die Finanzierung der Personalausgaben der Teltower Feuerwahr abgestimmt. Dabei handelte es sich um den zweiten Anlauf, da die Kommunalaufsicht den ersten Versuch beanstandet hatte. Stein des Anstoßes war die ursprüngliche Formulierung der Beschlussvorlage: „Stärkung der Freiwilligen Feuerwehr in Stahnsdorf“. Diese behandelte faktisch die Kündigung der Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung der Teltower Feuerwehr; die Kommunalaufsicht hatte darin die Gefahr einer Irreführung der Öffentlichkeit erkannt.
Am Montag (30. Mai) beriet der Großteil der Stahnsdorfer Gemeindevertreter über die erneuerte Beschlussvorlage, dieses Mal unter dem Titel „Regionaler Brandschutz Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung vom 13.06.1997“. Diese war in weiten Teilen identisch mit der ursprünglichen, beanstandeten Vorlage.
Die Gemeindevertreter folgten dem Vorschlag einstimmig bei einer Enthaltung. Die Zeit war knapp, da die Kündigung des Vertrags am Folgetag hätte erfolgen müssen. Die Entscheidung verschafft den Kommunen Zeit bis Ende des Jahres, um die Vereinbarung aus dem Jahr 1997 neu zu verhandeln. Alle drei Rathäuser verfügen über ein Sonderkündigungsrecht. Stahnsdorf trägt jährlich 230.000 Euro Personalkosten; die Gesamtsumme wird auf über zwei Millionen Euro beziffert, heißt es aus dem Teltower Rathaus. ph
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