Stahnsdorfer Ehrennadel an langjährige Schiedsfrau verliehen
Am 13. Oktober wurde Ines Blumenthal mit der Ehrennadel der Gemeinde Stahnsdorf ausgezeichnet. Damit wurden die fast 22 Jahre gewürdigt, in denen Frau Blumenthal über 170 Mal als Schiedsfrau für die Gemeinde Stahnsdorf ehrenamtlich tätig war.
Ines Blumenthal wurde im Mai 2001 erstmals zur Schiedsfrau der Gemeinde Stahnsdorf gewählt. Im März 2023 wurde sie von der Gemeindevertretung einstimmig für weitere fünf Jahre bestätigt. Für die Bezirksvereinigung Potsdam der Deutschen Schiedsleute (BDS) übt sie seit 2007 die Funktion der Beauftragten für die Zusammenarbeit mit dem Amtsgericht Potsdam aus und ist Mitglied des erweiterten BDS-Vorstandes. Etwa jeder zweite Fall seit 2001 konnte durch Frau Blumenthal und die ihr zur Seite stehenden Schiedsleute – das sind bzw. waren Gerhard Petzholtz (2001-2011), Claus-Peter Martensen (2011-2021) und Ralf-Ingo Bossan (seit 2021) – vor dem sonst unvermeidlichen Gang zum Amtsgericht bewahrt werden. Das hat über die Jahre nicht nur Dutzenden von Streitparteien viel Geld und Nerven gespart, sondern auch die ohnehin stark belastete Justiz unnötig belastet.
„Es gehört schon ein dickes Fell dazu, sich mit Leidenschaft für die Sache des Schiedswesens einzusetzen. Und es muss der Schiedsperson gelingen, sich auch in den schwierigsten Fällen in beide Seiten hineinzuversetzen. Deshalb ziehe ich meinen Hut vor diesem Amt und vor Frau Blumenthal“, sagte Bürgermeister Bernd Albers, der gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Michael Grunwaldt, Frau Blumenthal am Freitagabend vor rund 100 Gästen in der Aula der Grundschule „Heinrich Zille“ mit der Ehrennadel der Gemeinde Stahnsdorf auszeichnete.
Warum hält die Gemeinde eine Schiedsstelle vor?
>>Zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens in streitigen Rechtsangelegenheiten hat die Gemeinde nach den Vorschriften des Schiedsstellengesetzes (SchG) eine Schiedsstelle eingerichtet.
>>Dabei handelt es sich um eine außergerichtliche Einrichtung des zuständigen Amtsgerichts zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Privatpersonen. Bei den Streitigkeiten handelt es sich überwiegend um Probleme von Nachbargrundstücken, seien es Lärmbelästigungen, Überwuchs, laute Schwimmbäder oder Wärmepumpen, kläffende Hunde oder krähende Hähne.
>>Die Aufgaben werden ehrenamtlich von Schiedsfrauen und Schiedsmännern (Schiedspersonen) wahrgenommen. Sie werden von der Gemeindevertretung für die Dauer von fünf Jahren gewählt und vom Direktor des zuständigen Amtsgerichts nach Prüfung bestätigt.
Foto: Gemeinde Stahndorf