Kinderpornographie: Urteil gegen 58-jährigen Teltower
Wegen des Herunterladens und der Verbreitung tausender kinderpornographischer Dateien hat das Potsdamer Amtsgericht am Mittwoch den 58 Jahre alten Teltower Cristian L. zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt. Die Richterin und die beiden Schöffen setzten die Strafe allerdings auf drei Jahre zur Bewährung aus und machten zur Auflage, dass L. sich psychotherapeutisch behandeln lassen muss. Angesichts der Vielzahl seiner Taten schrammte dieser nur knapp an einer Haftstrafe vorbei.
Die Anklage hatte dem Teltower zur Last gelegt, in der Zeit vom 25. September 2013 bis zum 1. Juni 2016 Tausende kinderpornografische Fotos und Videos aus dem Internet heruntergeladen und zum Teil auch verbreitet zu haben. Das Material hatten Ermittler im Sommer 2016 im Rahmen einer Hausdurchsuchung sichergestellt.
IP-Adresse führte zum Täter
L war der Kriminalpolizei in Baden-Württemberg ins Netz gegangen, die dort einem Ring von Kinderpornohändlern auf die Schliche gekommen war. Sie stießen auf eine IP-Adresse in Brandenburg – diese Spur führte nach Teltow. Im Prozess gab er an, als Junge selbst missbraucht worden zu sein; die Staatsanwaltschaft ließ diese Entschuldigung nicht gelten: Dies entschuldige keineswegs die von L. begangenen Taten – zudem werde dieses Argument stets von den Verdächtigen vorgebracht.
Noch sind nicht alle Daten ausgewertet
Laut Staatsanwaltschaft hatten Experten allein auf einer Festplatte 47 Bilder und 171 Videos, auf einer anderen 3776 Fotos und 136 Videos analysiert. „Wir reden hier über mehrere tausend Dateien, und längst nicht alle wurden ausgewertet”, so der Staatsanwalt. Nach einer Sitzungspause räumte die Verteidigung ein, dass sich der Beschuldigte nicht über die Anzahl der Dateien „im Klaren gewesen sei“. Da sich „fast eine Sucht entwickelt“ habe, wolle der Mann therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen. Daraufhin plädierte die Staatsanwaltschaft für eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten auf drei Jahre zur Bewährung und der Auflage einer Therapie. Die Verteidigung schloss sich dem Antrag an – ebenso die Richterin in ihrem Urteil.