2G-Optionsmodell in Brandenburg in Kraft
Hamburg als Vorbild für die Mark: Das Brandenburger Kabinett hat eine 2G-Optionsregel nach dem Vorbild der Hansestadt beschlossen. Veranstalter und Betreiber können ab sofort den Zutritt auf geimpfte und genesene Gäste beschränken – dafür aber ihre Einrichtungen bei voller Kapazität nutzen.
In Brandenburg können ab sofort Restaurants, Kneipen, Theater, Kinos und weitere Publikumseinrichtungen nur Geimpften und Genesenen vorbehalten bleiben, sofern sich die Betreiber für das sogenannte 2G-Modell angemeldet haben. Dafür hatte das Kabinett am Dienstag den Weg bereitet. Die neue Umgangsverordnung ist heute in Kraft getreten und ist bis zum 13. Oktober gültig. Im Gegenzug entfallen Beschränkungen wie die Abstandsregelung, Testpflicht, Tanzverbot sowie eine begrenzte Nutzung von Sitzplätzen und Tischen. Vorbild für die neue Regelung ist Hamburg.
Die 2G-Option bedeutet gleichzeitig, dass Ungeimpften der Zutritt in Einrichtungen erschwert wird. Ein negativer Corona-Test reicht nun nicht mehr aus, um Zugang zu erhalten. Das gilt auch für Kinder ab 12 Jahren. Auch für das jeweilige Personal soll die Regelung gelten. Ausnahme ist nur das Personal ohne direkten Gäste- oder Kundenkontakt.
Das Optionsmodell – und wo es nicht gilt
Option heißt: Unternehmen und Einrichtungen können das Modell wählen, müssen es aber nicht. Laut Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (B90/Grüne) kommt die Option für die folgenden Bereiche in Betracht: Veranstaltungen, Innengastronomie, Beherbergung von Gästen, Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge und vergleichbare touristische Angebote, Indoor-Sportanlagen, Innen-Spielplätze, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, künstlerische Amateurensembles, Diskotheken, Clubs und Festivals.
Für einige Bereiche der Daseinsvorsorge sowie für bestimmte öffentliche Einrichtungen ist das 2G-Modell ausgeschlossen, teilte das Kabinett am Dienstag mit. Das betrifft Kitas und Schulen ebenso wie zum Beispiel Ämter und Verwaltungen, den öffentlichen Personennahverkehr, Einzel- und Großhandel, Einrichtungen der Grundversorgung oder lebenswichtige Dienstleistungen. Ausgenommen von dem 2G-Modell sind zudem Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive, öffentliche Bibliotheken, Freizeitparks, Tierparks, Wildgehege, Zoologische und Botanische Gärten, Schwimmbäder und Freibäder. Hier sollen weiterhin Geimpfte, Genesene und Getestete sowie alle Personen, die von der Testpflicht befreit sind, Zutritt haben können.
Hospitalisierungsrate als neuer Leitindikator
Als neuer Leitindikator bei der Beurteilung der Corona-Gefahr im Land gilt laut Gesundheitsministerin Nonnemacher (Grüne) fortan die Anzahl der im Krankenhaus befindlichen Covid-19-Patienten (Hospitalisierungsrate). Wenn innerhalb einer Woche mehr als sieben von 100.000 Bürgern wegen der Seuche ins Krankenhaus müssen, werde die Landesregierung weitere Maßnahmen ins Auge fassen, sagte Nonnemacher. Diese stärkere Gewichtung der schweren Covid-Fälle folgt einem Beschluss des Bundes.
Als weitere Kriterien gelten wie bislang die Zahl der Neuinfektionen (Sieben-Tage-Inzidenz), die Anzahl der verfügbaren Intensivbetten sowie die Impfquote. Brandenburg führt zur besseren Einschätzung der Gefährdungslage ein Ampelsystem mit grünen, gelben und roten Werten ein. Die Stufe „Rot“ gilt demnach, wenn mehr als zwölf Menschen (pro 100.000 Einwohner) binnen einer Woche wegen Corona stationär aufgenommen werden müssen. 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner gelten ebenfalls als roter Wert. Sind mehr als 20 Prozent der Intensivbetten im Land mit Covid-Patienten belegt, zeigt die Ampel ebenfalls rot. Einen Automatismus, was beim Überschreiten dieser Werte zu passieren hat, gibt es laut Nonnemacher aber nicht.
Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) bezeichnete es am Dienstagnachmittag vor Journalisten als „moralische Verpflichtung“ gegenüber Menschen, die gefährdet seien, sich impfen zu lassen. PM
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