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Brandenburg: Lockerungen für Ausflüge und Reisen in Sicht – Was ist erlaubt?

In Brandenburg werden bei sinkenden Corona-Inzidenzzahlen auch im Tourismus Lockerungen möglich. Doch was ist erlaubt, und was bleibt noch untersagt? Die Verbraucherzentrale Brandenburg berät in einer Online-Sprechstunde.

Angesichts sinkender Inzidenzzahlen hat das Brandenburger Regierungskabinett erste Lockerungen ab dem 21. Mai verkündet. Damit soll der Kurzurlaub in Städten und Landkreisen möglich sein, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz fünf Tage konstant unter 100 liegt. Andere Länder haben ebenfalls angekündigt, das Beherbergungsverbot zu kippen. Was die geplanten Erleichterungen für Reisewillige bedeuten, erklärt Reiserechtsexperte Robert Bartel am 20. Mai im Online-Seminar „Sommerurlaub: buchen, anzahlen, stornieren“.

Nach derzeitigem Stand kann eine Ferienwohnung kann gemietet werden, und als Gast benötigt man einen Negativtest (oder vollständigen Impfschutz), man darf maximal mit zwei Haushalten anreisen und eine eigene Sanitärausstattung muss vorhanden sein. Doch was ist zu tun, wenn beispielsweise eine Unterkunft mit Gemeinschaftstoilette gebucht hatte oder ein Urlaub mit Freunden aus drei Haushalten geplant war? Was ist zu tun, wenn die Inzidenz kurz nach der Ankunft wieder auf über 100 steigt? Die neuen Regelungen bringen neue Fragen mit sich.

Der Reisrechtsexperte der Verbraucherzentale Brandenburg, Robert Bartel, widmet sich diesen und weiteren Fragen zur Reiseplanung im kostenlosen Online-Vortrag „Sommerurlaub: buchen, anzahlen, stornieren – Was muss ich beachten?“ am Donnerstag, 20. Mai, von 18:00 bis 19:00 Uhr. Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Interessierte sind hier einsehbar. PM

Symbolbild: Pixabay.com