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CO2-Preis: Durchschnittlich knapp 60 Euro Mehrkosten für Autofahrer

Seit Jahresbeginn wird der CO2-Aufschlag bei der Kfz-Steuer stärker gewichtet, um den Absatz verbrauchsarmer Fahrzeuge zu steigern. Durchschnittlichen Autofahrern entstehen Mehrkosten von etwa 60 Euro jährlich.

Ein durchschnittlicher Autofahrer muss in diesem Jahr als Folge der CO2-Bepreisung mit Mehrkosten von weniger als 60 Euro (ohne Mehrwertsteuer) rechnen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Angenommen wird dabei ein durchschnittlicher Benzinverbrauch von 7,8 Liter pro hundert Kilometer und eine durchschnittliche Fahrleistung von knapp 12.000 Kilometern pro Jahr.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, führt der für 2021 festgelegte CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne zu einem Preisaufschlag von 7 Cent pro Liter Benzin. In den folgenden Jahren wird dieser schrittweise auf mindestens 15,5 Cent im Jahr 2025 steigen.

 Auswirkungen des CO2-Preises auf die Logistikbranche

Unterdessen liegen der Bundesregierung keine Informationen darüber vor, in welchem Umfang sich der durch die Anfang 2021 eingeführte CO2-Bepreisung verursachte Anstieg der Frachtkosten auf Unternehmen und Verbraucher auswirkt. In ihrer Antwort auf eine weitere Kleine Anfrage der FDP-Fraktion schreibt die Bundesregierung, es sei für Unternehmen der Logistikbranche noch zu prüfen, ob sie die zusätzlichen Kosten möglicherweise nicht über die Frachtpreise weitergeben könnten, wenn ausländische Wettbewerber keiner vergleichbar hohen CO2-Bepreisung unterlägen.

Weiter erklärt die Bundesregierung, dass im Rahmen des nationalen Emissionshandels Unternehmen einen finanziellen Ausgleich bekommen können, sofern ihnen durch die CO2-Bepreisung relevante Nachteile im internationalen Wettbewerb entstehen. Grundlage dafür ist demnach ein im September 2020 beschlossenes Eckpunktepapier zur Ausgestaltung einer Kompensationsregelung nach Paragraf 11 Absatz 3 Brennstoffemissionshandelsgesetz. Zudem werde im Zuge der Novellierung der Lkw-Maut geprüft, wie eine Doppelbelastung des Güterkraftgewerbes durch Emissionshandel und CO2-Komponente der Maut vermieden werden könne. PM

Symbolbild: Pixabay.com