Corona: Ausgangsbeschränkungen verlängert, neue Bußgelder beschlossen
Die Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Krise sollten ursprünglich bis zum kommenden Sonntag dauern – nun hat die Potsdamer Landesregierung diese Frist um zwei Wochen bis einschließlich 19. April verlängert. Es handele sich um keine Ausgangssperre, betonte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) beim Beschluss am Sonntagabend – ein Spaziergang mit Ehepartnern oder dem Hund im Wald sei nach wie vor möglich. Dagegen dürfen öffentliche Plätze von maximal zwei Menschen gemeinsam bei Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern oder mit Mitgliedern der eigenen, mit im Haushalt lebenden Familie betreten werden.
Rahmen für Bußgelder festgelegt
Zur schärferen Durchsetzung der Ausgangsbeschränkungen hat die Kenia-Koalition auf Drängen der Kommunen einen landesweit einheitlichen Rahmen für Bußgelder festgelegt. Wer gegen die Auflagen verstößt, dem drohen künftig Bußgelder von bis zu mehreren Tausend Euro. Veranstalter von öffentlichen oder privaten Veranstaltngen müssen mit Strafen von 500 bis 2.500 Euro rechnen, deren Gäste mit Geldbußen von 50 bis 500 Euro. Derselbe Betrag wird fällig, wer Angebote von Sport- oder Bildungseinrichtungen wahrnimmt, die derzeit geschlossen sein müssten, etwa in Fitnessstudios oder Sprachschulen. Auch wer direkten Kontakt mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts hat, muss mit Strafen in dieser Höhe rechnen. Ausdrücklich ausgenommen hiervon ist Pflegepersonal.
Um das Infektionsrisiko zu minimieren, gilt bei Warteschlangen eine Abstandsregel von mindestens 1,50 Metern – wer hiergegen verstößt oder die Ansammlung von mehr als zehn Personen im Wartebereich zulässt, kann mit Geldbußen von 250 bis 2.500 Euro belegt werden. Die Öffnung eines Geschäfts, für das keine Ausnahmeregelung gilt, wird mit 1.000 bis 10.000 Euro geahndet – im schweren Wiederholungsfall sogar mit bis zu 25.000 Euro. Die genaue Höhe der Geldbußen legen jeweils die Landkreise und kreisfreien Städte fest. Der Bußgeldkatalog gilt ab Donnerstag.
Wer führt die Kontrollen durch, und was ist gestattet?
In der Regel kontrollieren Ordnungsamt und Polizei gemeinsam, um die Verbotsregeln umzusetzen. In den vergangenen sieben Tagen habe es in Brandenburg 1236 zusätzliche Einsätze gegeben, berichtete Innenminister Michael Stübgen (CDU). Dabei seien 1019 Platzverweise ausgesprochen und 154 Strafanzeigen gestellt worden. Keine Bußgelder befürchten muss jedoch, wer sich auf dem Weg zur Arbeit befindet oder die Wohnung aus anderen beruflichen Gründen verlassen muss. Auch Einkäufe bleiben gestattet, ebenso der Besuch von Lebenspartnern, von Beisetzungen im engsten Familienkreis oder Spaziergänge an der frischen Luft. Auch wer sich zu wichtigen Behörden- oder Notarterminen begibt, dem drohen keine Sanktionen.
Wann kehrt der Alltag zurück?
Nach aktuellem Stand bleiben Restaurants oder andere öffentliche Einrichtungen mindestens bis zum 19. April geschlossen. Was danach passiert, ist offen. Allerdings gibt es einen ersten Hoffnungsschimmer: Während sich die Zahl der Infizierten zu Beginn des Ausbruchs rund alle drei Tage verdoppelt hatte, geschieht dies nun alle fünf bis sechs Tage. Gesundheitsministerin Ursula Nonnenmacher (Grüne) gibt jedoch keine Entwarnung: Das Ziel müsse sein, diese Rate auf etwa zehn Tage zu drücken. Würden die Maßnahmen zu früh gelockert, hätte dies erneut ein Hochschnellen der Infektionsrate zur Folge, alle gegenwärtigen Bemühungen wären umsonst. ph