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Fraktion der Linken in Kleinmachnow – Aktion zu den möglichen Auswirkungen der veränderten Grundsteuerregelung

In den letzten drei Wochen hat sich die Fraktion der Linken in Kleinmachnow intensiv mit den möglichen Auswirkungen der veränderten Grundsteuerregelung beschäftigt. In einer Pressemitteilung teilt sie die Auswertung dieser GrundsteuerB-Erfassung.

In einer zweiwöchigen Aktion hat die Fraktion der LINKEN in der Gemeindevertretung die Bürgerinnen und Bürger von Kleinmachnow um die Angabe ihrer bisherigen Grundsteuer B und den im vergangenen Jahr vom Finanzamt zugestellten Bescheid mit der neuen Steuermesszahl gebeten. An drei Tagen konnten Interessierte an einem Infostand die neue Steuerlast berechnen lassen und feststellen, ob die neue Berechnung zu einer Erhöhung oder eventuell auch zu Reduzierung führen wird. Zusätzlich teilten viele ihre Daten auch per Mail mit. Die Daten wurden vertraulich behandelt und nur Auswertungen zu den einzelnen Straßen bekanntgegeben.

„Grund für die sehr arbeitsintensive Initiative war die Vorlage des Kleinmachnower Bürgermeisters für die Gemeindevertretersitzung, den neuen Hebesatz auf 180% festzusetzen. Barbara Schlesinger und Klaus-Jürgen Warnick wollten damit herausfinden ob dieser Wert die Bedingung aller Fraktionen, die Gesamteinnahme der Grundsteuer B nicht zu erhöhen, entsprechen würde. Bisher lag die Steuereinnahme durch die Grundsteuer B in den letzten Jahren konstant bei knapp 2,4 Mio. Euro. Dies soll sich nach dem erklärten Willen aller Mitglieder der Gemeindevertretung auch ab 2025 nicht ändern“, so die Fraktion der Linken in Kleinmachnow. „Die Auswertung der so ermittelten Daten zeigt allerdings, dass sich die Grundsteuer B bei Besitzern von Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften im Durchschnitt um 120 Prozent erhöht. Ca. drei Viertel müssen zukünftig höhere Grundsteuern zahlen. Dabei gibt es eine große Schwankungsbreite. So erhöht sich die Grundsteuer B in einem Fall im „Stahnsdorfer Damm“ von 211,78 Euro auf 416, 83 Euro, das sind 97 Prozent mehr und damit der Spitzenwert. Allerdings gab es auch noch einen „Ausreißer“ in dem bei einem unbebauten Grundstück die bisherige Steuer von 67,20 Euro auf 483,97 Prozent steigt, dies ist eine Steigerung um 720 Prozent. Dieser Wert ist aber nicht in die Auswertung mit einbezogen worden. Geringere Werte wurden vor allem bei kleineren Grundstücken, so z.B. am Stolper Weg oder in der Sommerfeldsiedlung ermittelt. Dort gab es auch Absenkungen auf 75 Prozent bis 85 Prozent der bisherigen Steuerlast.“

Deutlich sinkende Grundsteuerausgaben gibt es aber auch für Grundstücke, die gewerblich genutzt werden. Hier hat die neue Berechnungsverordnung, auf deren Grundlage die Finanzämter die neue Steuermesszahl ermittelt haben, dafür gesorgt, dass es zu sinkenden Belastungen kommt. „Vor allem Mieterinnen und Mieter der GeWoG Klm. dürfen sich über deutlich sinkende Grundsteuerzahlungen , die über die Betriebskosten mit abgerechnet werden, freuen. Teilweise halbiert sich nach der neuen Berechnung die Steuer hier in größeren Wohnungsbeständen. Allerdings liegen die Gesamteinnahmen durch den Wohnungsbestand der gemeindeeigenen Wohnungsgesellschaft mit 220.000 Euro unter einem Zehntel des gesamten Grundsteueraufkommens B. Die Auswirkung auf den Gesamtdurchschnitt ist deswegen nicht so gravierend. Ob der am 12. Dezember 2024 beschlossene Hebesatz von 180 Prozent tatsächlich die Aufkommensneutralität gewährleistet, werden die Bürgerinnen und Bürger von Kleinmachnow wohl erst zum Ende 2025 erfahren. Dann wäre eine erneute Anpassung möglich.“

Foto: Redaktion