Kein Hundeverbot an Schlachtensee und Krumme Lanke
Das saisonale Hundeverbot an Schlachtensee und Krumme Lanke ist aufgehoben. Damit gab das Verwaltungsgericht einem Kläger recht, der beanstandet hatte, dass die Regelung sofort umgesetzt wurde, obwohl er Widerspruch gegen das Mitnahmeverbot eingelegt hatte.
Auch wenn es nicht um das Mitnahmeverbot an sich ging, so machte der Vorsitzende Richter jedoch klar, dass er einige Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Anordnung habe. So stellte er fest, dass das aktuelle Berliner Hundegesetz weitgehende Regelungen treffe, etwa zum Leinenzwang in Grünanlagen. Bei Verstößen dagegen können Bußgelder erhoben oder sogar der Hund eingezogen werden. Für eine darüber hinaus gehende Regelung brauche es orts- oder anlassbezogene Gründe.
Die sahen das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf und die Berliner Forsten durchaus gegeben. Sie hatten als Gründe den Gewässerschutz, den Schutz der Uferbereiche und vor allem die Konflikte zwischen Erholungssuchenden mit und ohne Hunde angeführt. Für Kläger Dr. Stefan Fuhrmann jedoch waren dies erfundene Gründe. Er kenne keine Nutzungskonflikte, erklärte der Lichterfelder. „Es ist völlig realitätsfern, was Sie hier machen“, ärgerte er sich.
Bezirksstadträtin Christa Markl-Vieto und Dirk Riestenpatt vom Landesforstamt schilderten ihre Sicht der Dinge. Markl-Vieto legte dem Gericht einen ganzen Aktenordner mit Schreiben von Bürgern vor, die sich für das Mitnahmeverbot an den Seen bedankten, nachdem sie jahrelang die beiden Gewässer wegen der vielen Hunde gemieden hätten. Auch eine Leinenpflicht sei nicht ausreichend. „Es gibt Kinder, die wollen nicht von einem Hund abgeschleckt werden“. erklärte sie.
Der Vorsitzende Richter sah vor allem eine Diskrepanz in der Darstellung des Konflikts und der Zahl der Bußgeldverfahren und sprach von einem Vollzugsdefizit. Sechs Verfahren hatte es von 2004 bis zum Inkrafttreten des Hundeverbotes 2015 gegeben. Zwischen 1. Januar 2014 und April 2016 wurden 40 Bußgeldbescheide erlassen. Dass es nicht mehr seien, liege an der personellen Situation – es gibt nur 28 Ordnungsamtsmitarbeiter, also 14 Teams, für den gesamten Bezirk, erklärte der Leiter des Ordnungsamtes. Zudem sprächen sich Kontrollen schnell herum, und der Hund, der gerade eben noch frei herumsprang, geht plötzlich brav an der Leine.
Der Richter stellte fest, dass ein Mitnahmeverbot erst gerechtfertigt sei, wenn alle anderen Maßnahmen erfolglos blieben. Doch dafür habe das Bezirksamt nicht ausreichend Material vorlegen können. Er setzte es aus.
Fuhrmann war mit der Entscheidung des Gerichts zufrieden. „Ich freue mich auf einen schönen Sommer mit angeleintem Hund und schöne Spaziergänge“, erklärte er. Christa Markl-Vieto hingegen war „schwer enttäuscht“ und „tieftraurig“. Wie es nun weitergehen soll, darüber will man jetzt verwaltungsübergreifend diskutieren.
Text: Simone Gogol, Foto: Pixabay.com