Landtag wählt Dr. Dietmar Woidke zum Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg
Der Landtag hat Dr. Dietmar Woidke erneut zum Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg gewählt. Der 63 Jahre alte SPD-Politiker, der das Amt des Regierungschefs seit August 2013 innehat, erhielt bei der geheimen Wahl heute 50 Ja-Stimmen der 87 anwesenden Abgeordneten.
36 Parlamentarier votierten mit Nein, es gab eine Enthaltung. Damit erreichte der bisherige Amtsinhaber als einziger Kandidat im zweiten Wahlgang die laut Landesverfassung erforderliche Mehrheit. Anschließend wurde Dr. Dietmar Woidke durch die Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke im Plenum des Landesparlaments vor zahlreichen Ehrengästen vereidigt. Als erste Amtshandlung überreichte er den neuen Ministerinnen und Ministern seiner Regierung die Ernennungsurkunden, bevor auch sie im Plenarsaal vereidigt wurden. Die neue Brandenburger Regierung wird getragen von einer Koalition aus SPD und BSW, die zusammen über 46 der insgesamt 88 Mandate im Landtag verfügt.
Für die laufende 8. Wahlperiode stehen nun auch Zahl, Zuschnitt und Größe der parlamentarischen Ausschüsse im Landtag Brandenburg fest. Das Plenum beschloss einstimmig, folgende Gremien ergänzend zu den bereits vorhandenen einzusetzen (in Klammern die Nummern der Ausschüsse):
Petitionsausschuss (A2),
Ausschuss für Inneres und Kommunales (A3),
Ausschuss für Recht und Digitalisierung (A4),
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport (A5),
Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur (A6),
Ausschuss für Gesundheit und Soziales (A7),
Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (A8),
Ausschuss für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und
Verbraucherschutz (A9),
Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung (A10),
Ausschuss für Haushalt und Finanzen (A11),
Ausschuss für Haushaltskontrolle (A12),
Ausschuss für Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik (A13).
Ebenso beschloss das Plenum auf Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD und BSW, zwei Sonderausschüsse zu den Themen Strukturentwicklung in der Lausitz und Bürokratieabbau einzusetzen.
Aus jeweils 13 Mitgliedern sollen nach dem Beschluss die Ausschüsse für Inneres und Kommunales, für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz sowie für Infrastruktur und Landesplanung bestehen. Die Mitglieder werden von den Fraktionen gemäß folgender Aufteilung benannt: SPD-Fraktion 5 Mitglieder, AfD-Fraktion 4 Mitglieder, BSW-Fraktion und CDU-Fraktion jeweils 2 Mitglieder.
Die übrigen Fach- und die beiden Sonderausschüsse sollen neun Mitglieder haben, ebenso wie die bereits im Oktober eingesetzten Gremien Hauptausschuss (A1) und Wahlprüfungsausschuss. In den Neuner-Ausschüssen stellen die SPD-Fraktion und die AfD-Fraktion jeweils 3 Mitglieder, die BSW-Fraktion 2 Mitglieder und die CDU-Fraktion ein Mitglied. Die Anzahl der stellvertretenden Mitglieder entspricht jener der Mitglieder, insgesamt wie auch je Fraktion.
Fotos: © Landtag Brandenburg